Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie kann ich mich wehren?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie kann ich mich wehren?

konnimaus1

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Das Mietshaus (3 - stöckig), in dem wir wohnen, ist leider extrem hellhörig. Man hört wirklich jedes Husten, jeden Schritt und entsprechend auch Kinderlärm verstärkt laut. Unsere mittlerweile 2 3/4 Jahre alte Tochter ist hier erst kurz nach unseren Einzug geboren und war von Anfang an ein sehr lebhaftes Kind mit einem sehr unruhigen Schlaf. Bis unserer Tochter 1 1/2 war, hatten wir trotz unruhiger Nächte mit unseren Nachbarn unter uns keine Probleme. Die Beschwerden fingen an, als unsere Tochter dann über ein halbes Jahr lang extrem an dem Nachtschrecken litt (2-3 mal pro Woche) und das ganze Haus zusammen schrie. Das konnten wir sogar verstehen, auch wenn wir Ihnen erklärten, dass man dagegen wenig machen kann. Leider zeigten unsere Nachbarn dafür keinerlei Verständnis. Obwohl im Laufe diesen Jahres sich der Nachschrecken bisher gegeben hat und unsere Tochter einfach ein normales lebhaftes Mädchen in der Trotzphase ist, haben die Beschwerden schon über normalen altersgerechten Kinderlärm (z. B. Laufen in der Wohnung, am Wochenende morgens um 6 Uhr wach sein, Schreien und Trotzanfälle bei Alpträumen in der Nacht und auch nur am späten Abend) extrem zugenommen. Ich kann mir ständig anhören "Ist mir egal, wie du dein Kind ruhig stellst, ich will meine Ruhe". Wir haben auch schon öfter versucht, ruhig und sachlich mit denen zu reden, aber das wollten die gar nicht. Auch wenn ich weiss, dass unsere Nachbarn keine rechtliche Handhabe diesbezüglich haben, bin ich durch die permanenten Anschuldigungen nervlich schon total am Ende und fühle mich diskriminiert und total unter Druck gesetzt. Ausziehen wollen wir nicht. Wir waren froh, diese Wohnung vor 3 Jahren gefunden zu haben, da sie uns gefällt und die Umgebung familienfreundlich ist. Nun wollte ich fragen, ob es rein rechtlich die Möglichkeit für uns gibt, diese ständigen Beschwerden und verbalen Angriffe zu unterbinden. Danke und MFG, Konnimaus1


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Laute Kinder - leider ein Dauerthema vor den Gerichten. Doch eins ist in allen Urteilen gleich: Die Kleinen dürfen spielen, draußen genauso wie drinnen. Und sie dürfen laut sein, sogar während der Ruhezeit von 13 bis 15 Uhr (OLG Düsseldorf, AZ U 51/95). Das Amtsgericht Hamburg-Altona machte grundsätzlich klar, dass man die Unterlassung von Kinderlärm gar nicht verlangen kann (AZ 316 C 510/01). Manchmal kommt auch noch heftiges Schimpfen der Eltern dazu. Auch dagegen ist nichts zu machen: "Laute Ermahnungen sind hinzunehmen", urteilte das Amtsgericht Hamburg (AZ 32C608/00). Trotz alledem: Ein Mietshaus ist nicht vergleichbar mit einer Kindertagesstätte, wo manchmal hundert und mehr Kinder auf relativ engem Raum zusammen sind. Und Kindern von Mietern stehen natürlich dieselben Rechte zu wie den Mietern selbst. Das heißt, dass sie selbstverständlich in der Wohnung spielen dürfen und dabei darf es auch lauter zugehen. Denn "das Erzeugen von Lärm durch spielende Kinder ist eine zwingend notwendige Ausdrucksform des Spielens, die nicht unterdrückt werden kann, ohne dass dies zu dauernden Schäden der Kinder führen kann," urteilte das Landesgericht Heidelberg. Üblicher Kinderlärm muss also in einem Mehrparteienhaus hingenommen werden, wenngleich das Spielen natürlich nicht zu einer unzumutbaren Störung der anderen Hausbewohner führen darf. Was üblich und zumutbar ist, wurde in vielen Gerichtsentscheidungen einzeln geklärt, denn eine allgemeine gesetzliche Regelung zum Kinderlärm gibt es ebenso wenig wie etwa maximal zulässige Höchstwerte für das Geschrei kleiner Wildfänge. Zwar schreiben die meisten Hausordnungen eine Mittagsruhezeit von 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr und eine Nachtruhezeit von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr morgens vor, die als Bestandteil des Mietvertrages natürlich auch für Familien mit Kindern verbindlich sind. Das heißt, die Eltern sind angehalten, dafür zu sorgen, dass ihre Sprösslinge in dieser Zeit möglichst ruhig sind. Auch außerhalb dieser Zeiten ist nur kindgerechtes Spielen erlaubt; Aktivitäten wie zum Beispiel von Stühlen herunter springen oder Möbel umwerfen müssen die Eltern unterbinden. Wenden Sie sich an den vermieter und drohen Sie Mietminderung an, wenn die Belästigung nicht aufhört. Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

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Bitte die Nachbarn freundlich Euch zu verklagen, damit ein Richter das klären kann. Der wird denen schon sagen, dass Kinderlärm zu dulden ist, solange ihr da nicht Trampolin springt oder nachts um zwei Trompete übt. Klar ist das doof für Nachbarn, aber dann muss man sich ein Haus im Wald kaufen, wenn man das nicht erträgt. Ansonsten würde ich aber auch mal schauen, ob ihr etwas eindämmen könnt, wenn es so hellhörig ist. Vermieter ansprechen ! Der ist für Dämmung zuständig. Oder selbst Teppich ins Kinderzimmer für eine Zeit.


konnimaus1

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Hallo Sternenschnuppe, unser Hinweis an unsere Untermieter, doch auszuziehen wenn Sie Kinderlärm nicht ertragen können, blieb bisher eisig schweigend unkommentiert. Null Reaktion. Sämtliche Böden in diesem Altbau aus den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts sind komplett ungedämmt. Das würde der Vermieter bei der Größe der Wohnung (88 qm) nicht machen, weil es immense Kosten verursachen würde. Selbst wenn er gewillt wäre, dies zu tun, ist der logistische und zeitliche Vorab-Aufwand sehr hoch. Das hat hier was mit der Eigentumsform zu tun: Wir sind eine große Wohnanlage mit ca. 200 ausschließlich Eigentumswohnungen. Bei baulichen Veränderungen muß bei den Versammlungen erst die Zustimmung sämtlicher Eigentümer geholt werden. Das macht das ganze auch für die Eigentümer so kompliziert. Teppich im Kinderzimmer haben wir von Anfang gelegt, aber das Kinderzimmer war nie das Problem. Eher unsere Diele mit Laminat und unser Schlafzimmer mit Dielen, welches wir aus hygienischen Gründen so belassen wollen. Geschrei usw. hört man aber trotzdem. Es wird wohl eher auf eine Mietminderung hinauslaufen.


konnimaus1

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Wie muss ich da konkret vorgehen? Ich muss dazu sagen, die Bezeichung Mietshaus ist von mir unglücklich gewählt. Wir wohnen in einer Wohnanlage, in der alle Wohnungen zu Eigentumswohnungen umgewandelt wurden. Das heisst konkret, dass der Eigentümer unserer Wohnung und unserer Problem- Nachbarn unter uns nicht ein und Derselbe ist, sondern verschiedene. Glücklicherweise sind unsere Problemnachbarn selbst nur Mieter und nicht Eigentümer. Das einzige Gemeinsame ist, dass wir eine Verwaltungsgesellschaft haben, die für alle Eigentümer die Vermietungsbelange übernimmt. Wenn ich mich also an meinen Vermieter sprich: Eigentümer direkt wende, kann das sein, dass es Ihn nicht die Bohne interessiert, welche Probleme wir mit den Nachbarn haben. Ist dann in dem Fall die Verwaltungsgesellschaft Ansprechpartner für eine anzudrohende Mietminderung? Danke und liebe Grüße, Konnimaus1


Pamo

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Du schickst diese Drohung an denjenigen, der von dir die Miete erhält. Falls das jemand anderes als die Wohnungsverwaltung ist, dann würde ich der Verwaltung eine Kopie zur Kenntnis weiter leiten.


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