Soley1
Hallo, lebe mit meinen Eltern in einer Wohngemeinschaft, nicht aber in einer Wirtschaftsgemeinschaft (getrennte Kühlschränke, Schlafzimmer und Bäder etc.). Wie kann ich am besten glaubhaft machen, dass keine „Haushaltsgemeinschaft" oder "Wirtschaftsgemeinschaft" vorliegt? Durch welche konkreten Beispiele? Vielen Dank! LG
Hallo, erläutern und Prüfungen zulassen. Die Idee mit der Miete finde ich auch spannend. Liebe Grüße NB
HeyDu!
Mal im Ernst, für welchen Zusammenhang? Geht's um den Status Alleinerziehende beim Elterngeld? Wenn ja, Widerspruch und die Kontrolle zulassen.
cube
Die, die du hier auch genannt hast. Im Zweifel wird das vor Ort überprüft - es sollte also einer solchen Prüfung auch wirklich standhalten können. Und die zahlst anteilig Miete, oder? Ansonsten ist es eben keine WG, sondern eine Haushaltsgemeinschaft, in der du doch von anderen finanziert wirst. Auch die Mietzahlungen solltest du im Zweifel nachweisen können per Überweisungen, die entsprechend deklariert sind. Aber ich sag mal so: es sind deine Eltern und nicht WG-Mitbewohner wie in einer Studi-WG - ich glaube, es wird schwierig mit dem Nachweis, dass man sozusagen sonst nichts miteinander zu tun hat.
lilly1211
Versteuern deine Eltern denn die Miete die du angeblich zahlst? Nein? Pass bloß auf dass du da nix Größeres lostrittst.
Soley1
Hallo, meine Eltern leben in meinem Haus, da sie Wohnrecht besitzen. Es muss also keiner Miete zahlen. Sie unterstützen mich auch nicht, da sie selbst eine geringe Rente haben. LG
Soley1
Hallo, meine Eltern leben in meinem Haus, da sie Wohnrecht besitzen. Es muss also keiner Miete zahlen. Sie unterstützen mich auch nicht, da sie selbst eine geringe Rente haben. LG
Feuerschweifin
Wie schon geschrieben wurde bin ich mir auch ziemlich sicher, dass eure Wohnsituation nicht die Voraussetzungen erfüllt. Es sind deine Eltern (und damit Oma und Opa des Kindes) UND es sind nicht zwei voneinander getrennte, abgeschlossene Wohnungen. Die einzige Möglichkeit bleibt wie Frau Bader schreibt: Situation genau erläutern und die zuständige Stelle das ganze vor Ort prüfen lassen, natürlich mit dem Risiko, dass die das anders sehen als du. Ob dir das zwei (eher unwahrscheinliche) weitere Monate Elterngeld wert sind, das musst du entscheiden.
Die letzten 10 Beiträge
- Anspruch auf ALG 1
- Bezug von Elterngeld bei zu versteuerndem Einkommen über 175.000€
- Bezug von Elterngeld bei zu versteuerndem Einkommen über 175.000€
- Elterngeld abgelehnt
- Unterhaltsvorschuß
- Urlaubsanspruch von Alturlaub nach Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren