Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie ist das mit den 2 Monaten die sich der Vater nehmen kann ?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Wie ist das mit den 2 Monaten die sich der Vater nehmen kann ?

Ina

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich und mein Freund ( der Vater vom Kind ) haben gehört das er 2 Monate Vätermonate beziehen könnte. Wenn es geht hätten wir uns das so vorgestellt: Da ich wegen der Elternzeit sowieso zuhause bin dachten wir uns das mein Freund sich dann in nächster zeit seine 2 mon. ( Vätermonate ) nimmt und wir dann zusammen auf unseren Sohn aufpassen. Da aber unser Sohn jetzt am 1 Sep. 2012 schon 5 mon. alt wird wissen wir nicht ob das noch geht ? Und wenn ja gibt es da ein extriges formula ( wenn ja wo bekomme ich es her ? ) oder soll man selber einen Brief an den Arbeitgeber schreiben (wenn ja was sollte in dem Brief alles drin stehen ? ). Muss der Vater in dem 2 mon. Elterngeld beziehen ?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er kann die Partner-Monate bis einschließlich dem 14. Lebensmonat nehmen. Dazu muss er dem Arbeitgeber mit Frist sieben Wochen mitteilen, dass er in Elternzeit geht. Das entsprechende Formular für die Elterngeld Stelle können Sie im Internet runterladen. Liebe Grüße, NB


SumSum076

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Nein, es gibt kein extra Formular, aber im Internet gibt es viele Beispiel-Texte. Elternzeit mit Elterngeld soltle man dringend in Lebensmonaten nehmen, sie muss 7 Wochen vor Beginn schriftlich angemeldet werden. Elterngeld gibt es nur, wenn man 2 Monate nimmt. (Das geht übrigens nur, wenn ihr zusammen wohnt) Gruß Sabine


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