Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, habe eine Frage, mein Erziehungsurlaub endet in 4 Monaten. Leider konnten mein AG und ich uns nicht einigen, da er mir eine Vollzeitstelle angeboten hat. Dies ist für mich nicht umsetzbar. Endet der Arbeitsvertrag nun automatisch oder muss ich kündigen oder er mir? Und wie verhält es sich (nur wenn ich bis dahin keine neue Stelle gefunden habe) mit dem Arbeitslosengeld? Vielen Dank für Ihre Antwort! Ich weiss wirklich nicht weiter? MfG Sabine
Hallo, haben Sie denn keinen Anspruch auf TZ? Dann müssen Sie den alten Vertrag erfüllen. Da das nicht geht, müssen Sie kündigen u sind evtl. gesperrt. Unabhängig davon erhalten Sie auch nur anteilig Arb-Geld I für die Zeit, die Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld für ausländische Eltern
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV