Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Widerspruchsrecht

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Widerspruchsrecht

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Hallo, es geht um diesen Beitrag von mir: http://www.rund-ums-baby.de/grundschule/mebboard.php3?step=0&range=20&action=showMessage&message_id=28745&forum=194 Ich wollte einmal wissen, ob es eine rechtliche Grundlage für einen Widerspruch gibt und/oder ob es sich schon um einen Verwaltungsakt handelt? Vielen Dank im voraus. Andreas


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, meine ganz ehrliche Meinung als Mutter: SIE können beurteilen, ob Ihr Kind einen so hohen Förderbedarf hat, dass ein Schulwechsel von Nöten ist. Ihr Posting klingt für mich nicht so, als ob Ihnen das einleuchtet. Für mich klingt das mit der Sonderschule (ich meine die Bezeichnung nicht abwertend) recht heftig und das Gerede der Lehrerin mit dem Vertrauensbruch, wenn Sie was unternehmen - ist doch irgendwo eine versteckte Drohung. Ohne pädagogischer Fachmann zu sein würde ich vom Gefühl her davon ausgehen, dass die "Herunterstufung" Ihr Kind nicht mehr fördert - je nach den neuen Klassenkameraden! Ich würde mich wehren und richtig grosse Geschütze auffahren. Vielleicht ist Ihr Zwerg einfach ein Spätzünder und das "verschlimmert" die Rechen - und Schreeibschwächen. Gehen Sie schnellstens zu einem Kollegen vor Ort - Anwaltsschreiben kommen immer besser (es gibt Experten für Schulrecht, sonst einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht) Liebe Grüsse, NB


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