Mitglied inaktiv
Hallo, mein voraussichtlicher ET ist der 04.12.00. Meine Mutterschutzfrist würde demnach am 24.10.00 beginnen. Da bei mir aber mit großer Sicherheit ein KS geplant ist und der KS ja immer so ca. 10 Tage vorher angesetzt wird, würde sich ja demnach auch die Mutterschutzfrist um die Tage verschieben, da ja die Muschu immer vom ET berechnet wird. Weil ich ja sonst, meiner meiner Meinung nach im Nachteil wäre, wenn ich am 24.10. in Muschu gehe und am 24.11. schon entbinde. Die Muschu danach verlängert sich ja da auch nicht. Was muß ich hierzu meinem AG vorlegen. Benötige ich dazu evtl. eine Bescheinigung vom KH in welchem ich entbinde, das ich per KS entbinde ?? Was ist noch zu beachten ? DANKE ANJA
Liebe Anja, grundsätzlich gilt das erste vom Arzt vorgelegte Attest. Es kann aber vom Arzt ein "korregiertes" Attest nachgereicht werden. N. Bader
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