Mitglied inaktiv
Guten Tag Frau Bader, ich bin ungeplant schwanger geworden und erwarte im Januar 05 das Baby. Der Vater und ich sind nicht zusammen, haben uns jetzt aber darauf geeinigt eine gemeinsame WG zu beziehen, damit das Kind Vater + Mutter als Bezugsperson hat. Der Vater macht jetzt eine Umschulung und befürchtet danach arbeitslos zu sein. Jetzt meine Frage: Er würde wenn er arbeitslos werden würde, direkt unter diese Hartz V Regelung fallen. Ich habe jetzt in einer Zeitschrift gelesen, dass bei Hartz V auch eheähnliche Gemeinschaften gemeinsam veranlagt werden. Nach Hartz V würde eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegen, wenn beide in einem Haushalt wohnen und ein gemeinsames Kind erziehen. Stimmt das? Würde ich dann finanziell für Ihn aufkommen müssen bzw. würde mein Gehalt auf sein Arbeitslosengeld angerechnet werden? Danke für Ihre Antwort. Jasmin
Hallo, ja, Sie wären dann eine eheähnliche Gemeinschaft. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
also ich denke mal, das ihr zwei zu 100% als eine eheliche gemeinschaft anerkant werdet und somit ihr auch komplett zusammengerechnet werdet. es sei denn ihr könnt zu 100% vorweisen, das ihr nicht zusammen wirtschaftet. und das kann ich mir kaum vorstellen, bei einem gemeinsamen kind und ihr wohnt dann zusammen.
Die letzten 10 Beiträge
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit