Mitglied inaktiv
Guten Tag Frau Bader, ich bin ungeplant schwanger geworden und erwarte im Januar 05 das Baby. Der Vater und ich sind nicht zusammen, haben uns jetzt aber darauf geeinigt eine gemeinsame WG zu beziehen, damit das Kind Vater + Mutter als Bezugsperson hat. Der Vater macht jetzt eine Umschulung und befürchtet danach arbeitslos zu sein. Jetzt meine Frage: Er würde wenn er arbeitslos werden würde, direkt unter diese Hartz V Regelung fallen. Ich habe jetzt in einer Zeitschrift gelesen, dass bei Hartz V auch eheähnliche Gemeinschaften gemeinsam veranlagt werden. Nach Hartz V würde eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegen, wenn beide in einem Haushalt wohnen und ein gemeinsames Kind erziehen. Stimmt das? Würde ich dann finanziell für Ihn aufkommen müssen bzw. würde mein Gehalt auf sein Arbeitslosengeld angerechnet werden? Danke für Ihre Antwort. Jasmin
Hallo, ja, Sie wären dann eine eheähnliche Gemeinschaft. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
also ich denke mal, das ihr zwei zu 100% als eine eheliche gemeinschaft anerkant werdet und somit ihr auch komplett zusammengerechnet werdet. es sei denn ihr könnt zu 100% vorweisen, das ihr nicht zusammen wirtschaftet. und das kann ich mir kaum vorstellen, bei einem gemeinsamen kind und ihr wohnt dann zusammen.
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren
- Unfall in der Kita
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?