Mitglied inaktiv
Ich war schwanger waehrend meiner Elternzeit (2004.11-2007.11) und habe inzwiechen mein zweites Kind bekommen. Wenn ich meinen Arbeitsgeber informiere, dass ich nach der Elternzeit nicht gleich zurueckkehren kann, wuerde ich die Stelle verlieren? Darf der Arbeitsgeber mich deswegen kuendigen?
Hallo, ????? Was meinen Sie denn damit? Wenn Sie nach der EZ nicht zurückkehren, kann der AG wegen Vertragsbruch kündigen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo ! Ja darf er lg ...babe...
Mitglied inaktiv
Du kannst auch für das zweite Kind Elternzeit beantragen und bist dann wieder nicht kündbar
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