Mitglied inaktiv
Hallo Ich habe 2 Fragen. Wir bekommen im Februar unser 2 Kind. Meine Tochter wird im Februar 2 Jahre. Mein mann muß dann auf die Tochter aufpassen. Meine Frage ist folgende: muß mein Mann Urlaub nehmen, oder kann es möglich sein das er krankgeschrieben wird während ich im Krankenhaus bin. Wenn es so weit ist´, wird er keinen Urlaub mehr haben. Weil sein Arbeitsvertrag Ende März abläuft, und jetzt zwischen den Jahren wird er 2 bzw.3 Wochen Urlaub nehmen müssen. 2.Ich bin angestellt als Reinigungskraft, bekomme 122 EURO.Meine Frage ist:habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld oder nicht?. Weil ich sowieso den Mutterschutz in den Anspruch nehmen werde.
Mitglied inaktiv
Wende dich an deine Krankenkasse. Dein Mann kann unbezahlten Urlaub nehmen (wenn der AG zustimmt) und bekommt dann Geld von der Krankenkasse. Mußt du eben nur beantragen.
Mitglied inaktiv
Hallo Natalia, Mutterschaftsgeld bekommst du nur wenn Du selber Krankenversichert bist. Ich vermute mal, dass Du mit deinem Einkommen als "geringfügig Beschäftigte" arbeitest und über deinen Mann versichert bist, dann erhälst du kein Geld. In den Mutterschutzzeiten darfst du garnicht arbeiten, ausgenommen in den 6 Wochen vor der Geburt darfst Du wenn du es ausdrücklich möchtest; mußt aber nicht und dein Arbeitgeber darf es nicht vón Dir verlangen. In den 8 Wochen nach der Entbindung darfst Du auf keinen Fall beschäftigt werden, dein AG würde sich strafbar machen. Aber ich denke Du meinst eigentlich Erziehungszeit/Elternzeit. Hierbei bekommt Ihr Erziehungsgeld 600 oder 900 DM je nach Länge der ausgewählten Elternzeit und der Höhe eures Einkommens. Wenn Du dich auf nicht Länger als 1 Jahr Elternzeit festlegst kannst Du 900 DM im Monat wählen bekommst aber im 2.Jahr nichts mehr oder Du legst dich auf 2 Jahre lang 600 DM fest und eventuell gibt es je nach Bundesland noch im 3 Erziehungsjahr Ländererziehungsgeld. Das hängt aber auch alles von der Höhe eures Einkommens ab. Wobei Arbeitslosengeld nicht angerechnet wird. Lieben Gruß Silke