Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wer muß zahlen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wer muß zahlen?

Mitglied inaktiv

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Liebe Fr. Bader, vor kurzem habe ich erfahren, daß ich schwanger bin. Jedoch ist nicht mein Ehemann der Erzeuger dieses Kindes sondern ein anderer. Mit meinem Ehemann habe ich bereits einen 15 Monate alten Sohn, mit dem ich jetzt aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen bin. Wir wollen uns zum gegebenen Zeitpunkt noch nicht endgültig scheiden lassen, jedoch muß mein Mann mich finanziell unterstützen. Das er Unterhalt für unseren gemeinsamen Sohn leisten muß ist uns klar. Wer aber muß für das "neue Baby" aufkommen? Der Erzeuger? Danke im voraus. Trine


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Trine, Christine hat recht: bis zur Anfechtung der Vaterschaft muß der Ehemann zahlen, da er als gesetzl. Erzeuger gilt (klingt lustig, gell?). Er kann das Geld aber u.U. vom echten Vater oder Ihnen zurückfordern. Besser wäre es deshalb, wenn von Anfang an der Kindsvater zahlen würde. Wenn er das tut... N. Bader


Mitglied inaktiv

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er müßte dann vor Gericht die Vaterschaft anfechten. Bzw. ich glaube, daß Du für das Kind auf Nichtehelichkeit klagen kannst. Dann müßte der Erzeuger vor Gericht und Jugendamt die Vaterschaft anerkennen, entweder freiwillig oder per Vaterschaftstest. Dann muß er für das Kind zahlen. Und ich glaube auch die ersten drei Jahre für Dich, wenn Du wegen dem Kind nicht arbeiten gehen kannst. Erst mal vorab als Antwort, kommt sicher noch eine Fachantwort von Frau Bader. Christine


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