Witch
Sehr geehrte Frau Bader, ich hab ein Anliegen, welches für ich immer diffuser wird. Vielleicht können sie mir helfen ( und alle anderen natürlich auch) Ausgangssitutation: -Mutter bringt Kind mit in die Ehe, Kind welches die Mutter mitgebracht hat bekommt Namensgebung vom Stiefvater -Ehe scheitert nach 11 Jahren -Mutter zieht aus und nimmt das Kind aber nicht mit, da sie erstmal ( seit einem Jahr und 3 Monaten) keinen festen Wohnsitz hat und mal hier mal da gemeldet ist -Kind ( inzwischen 14) will beim Stiefvater bleiben -Jugendamt Regelung > Kind kann bleiben damit er seine letzten 1,5 Jahre auf der Schule bleiben kann um einen Abschluss nicht zu gefährden - Stiefvater beantragt Pflegschaft für das Kind - Bekommt eine Pflegeerlaubnis -Kind lebt nur vom Kindergeld und das was der Stiefvater im hieer und da mal zuschustert - Pflegeerlaubnis eingetroffen - aber niemand will für das Kind finanziell zuständig sein weder Mutter ( du hast die Pflegschaft also kümmer dich) noch Jobcenter ( ne ne ne wir zahlen nicht, da das Jugendamt die Pflegschaft erteilt hat) - Jugendamt sagt ( nein, hier kommen wir nicht auf, da sie nicht im Sinne von § xyz der Pflegevater sind) er hat aber eine Pflegeerlaubnis - wenn er nicht der Pflegevater ist, was ist er dann und vor allem, wer zahlt denn das ganze nun?
Hallo, eigentlich muss die Mutter Unterhalt zahlen. Die kann nicht. Unterhaltsvorschuss? Liebe Grüße NB
Witch
somit bleibt der Stiefvater allein auf alle Kosten sitzen?
Strudelteigteilchen
Nun ja, da geht es ihm so wie vielen anderen Alleinerziehenden, deren Kinder älter sind als 12. Wohngeld? Kindergeldzuschuss? Unterhalt vom KV?
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