Mitglied inaktiv
Ich hatte vor ein paar tagen nachgefragt, wie das mit dem Mutterschutz für stillende Mütter ist. Und Sie antworteten, daß die Aufsichtsbehörede Ausnahmen zulassen kann. Wer ist die Aufsichtsbehörde, wer kann die Ausnahmen beantragen, mein Arbeitgeber oder ich? Wieviel vorher muß das beantragt werden? Danke Grit
Liebe Grit, daß kommt auf das Buland an. Entweder Gewerbeaufsichtsamt oder staatl. Arbeitsschutzamt. Auskunft für Ihr Buland erhalten Sie bei Ihrem Landesministerium für Arbeit u. Soziales (die meisten Buländer haben eine eigene Home-page). N. Bader
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