Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe folgendes Probleme, ich lebe in Scheidung, habe einen neuen Freund mit dem ich in einigen Wochen ein Kind erwarte. Da meine Scheidung noch nicht rechtskräftig ist, allso noch läuft würde ich gerne wissen wer der rechtliche Vater meines Kindes sein wird ? Mein Noch-Ehemann oder mein Freund, der ja der biologische Vater ist. Danke und Gruß Anny
Hallo, wenn das Kind vor Rechtskrfat der Scheidung geboren wird ist es ehelich. gruß, NB
Mitglied inaktiv
hallo, anny ich habe genau das selbe problem wie du... solange das urteil nichts rechtskräftig ist, ist dein noch-ehemann der vater, desahlb habe ich ja angst, weil mein scheidungstermin um 4 wocher verschoben wurde...er müsste dann nach der scheidung eine vaterschaftsaberkennung machen, das ist das was ich weiß, kann mich aber auch irren...lg
Mitglied inaktiv
...derjenige, mit dem du zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet bist. Verheiratet bist du so lange, bis die Scheidung rechtskräftig ist. Die rechtliche Lage ist da eindeutig.
Mitglied inaktiv
solange du verheiratet bist, ist dein nochmann der vater. der wird auch in die geburtsurkunde eingetragen. ich hoffe du verstehst dich mit deinem nóchmann gut, denn es geht noch weiter. er muß alle urkunden z.b für die erziehungsgeldstelle unterschreiben. weil er ist rechtlich der vater. du bekommst noch nicht mal eine geburtsurkunde, wenn er nicht unterschreibt.ich habe das gleiche damals erlebt, ich weiß wovon ich schreibe. unterschreibt dein nochmann nicht, kannst du nur zum amstgericht gehen. erst wenn dein scheidungsurteil vorliegt, kann dein lg als leiblicher vater eingetragen werden und wird auch dann erst vom jugendamt anerkannt.
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