eveline1
während der Elternzeit geht es in BW nach § 16 Abs 3 BEZG und beim Sonderurlaub nach LBG, ?
peekaboo
:0)
SumSum076
Sorry, wenn dir meine Antwort nicht gefällt. Du hast Recht, ich bin keine Rechtsexpertin, ich bin Laie. Beschäftige mich aber mit Elternzeit und Elterngeld. Die LBG, die ich gesehen hab, sehen keine Verkürzung für deinen Fall vor. Da in den meisten (Urlaubs-)Verordnungen der Länder (natürlich kenn ich nicht alle) noch nicht mal die Verkürzung gemäß § 16 Absatz 3, Satz 3 BEEG umgesetzt ist, lautet meine Einschätzung tatsächlich, dass ein Dienstherr deinem Antrag auf Beendigung des Sonderurlaubes nicht zustimmen muss. Gern schau ich aber nochmal nach, bin ja lernwillig. Leider kann ich aber kein § 16 Abs 3 BEZG finden. Und selbstverständlich musst du auf meine Antwort gar nix geben... Gruß Sabine
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