Ling
Guten Tag Frau Bader, ich bin nun seit knapp 3 Jahren in Elternzeit und möchte mich wegen eines Umzugs bei neuen AGs am neuen Standort bewerben. Um die Elternzeit im Lebenslauf so knapp wie möglich zu halten, würde ich gerne als Beginn der Elternzeit erst den Monat nach Ende der MuschuFrist, also 2 Monate nach der Geburt des 1. Kindes, angeben. Ist das zulässig (wohlwissend, dass der Muschu ja bereits 6 Wochen _vor_ der Geburt beginnt)? Viele Grüße Ling
Hallo, verstehe ich nicht. Schreiben Sie doch ab Beginn des Mutterschutzes "Mutterschutz/ Elternzeit" Liebe Grüße NB
Die letzten 10 Beiträge
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit
- Mutter Kind Einrichtung