MamaAnna89
Hallo Frau Bader! Seit 17. Dezember 2015 beziehe ich Elterngeld. Seit 6. Dezember 2015 ist mein Mann angestellt. Davor war er selbstständig und verdiente sehr wenig (zwischen 50,00€ und 500,00 € / Monat). Jetzt muss ich ab Dezember für etwa 8 Wochen (bis zur Geburt des nächsten Babys im Januar) ins Krankenhaus, weshalb mein Mann für Dezember und Januar seine zwei Elterngeld- bzw. Elternzeit-Monate in Anspruch nehmen muss. Er wird 15 oder 20 Stunden pro Woche von zu Hause aus arbeiten. Welcher Zeitraum wird für die Berechnung des Elterngeldes meines Mannes berücksichtigt? Die letzten 12 Monate vor der Geburt (also der Mindestsatz von 300€) oder die letzten 12 Monate vor Beginn seiner Elternzeit (also die Zeit seit er angestellt ist)? Im Antrag habe ich damals angekreuzt, dass ich evtl vorhabe, irgendwann Elterngeld Plus zu beantragen, irgend so eine Auswahlmöglichkeit hatte man da. Falls das Jahr vor der Geburt gelten sollte: gibt es Möglichkeiten, trotzdem irgendwie an mehr (Eltern)geld zu kommen? Ich bin gespannt auf Ihre Antwort, Vielen Dank! Liebe Grüße, Anna
Hallo, wenn ich Sie richtig verstehe, war Ihr Mann zur Zeit der Geburt selbstständig. Dann wird das letzte abgeschlossene Wirtschaftsjahr genommen, also 2014. Liebe Grüße NB
chrissicat
Maßgeblich sind die 12 Monate vor der Geburt. Wenn dein Mann da kaum Einkommen hatte, wird er nur den Mindestsatz erhalten.
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