Zaubermaus2316
Hallo Frau Bader, mein Mann und ich haben jetzt ein 3. Kind bekommen. (alle in unseren gemeinsamen Haushalt lebend) Ich selber bin in Elternzeit und ja damit auch Unterhaltsberechtigt gegenüber meinem Ehemann. Mein Mann hat ein Einkommen von 3100 Netto und zahlt bisher 309 Euro Unterhalt an seine 10 - jährigen Sohn aus einer früheren Beziehung. Inwieweit werden jetzt das 3. Kind und ich berücksichtigt bei einer Neuberechnung die mein Mann beim Jugendamt beantragen will?
Hallo, die DT geht von 2 Unterhaltsberechtigten aus, unabhängig vom Rang.Sind mehr Unterhaltsberechtigte vorhanden, so sind Abschläge vom Zahlbetrag vorzunehmen, i.d.R. pro unterhaltsberechtigter Person eine Abstufung um eine Einkommensstufe innerhalb der Tabelle. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Selbstbehalt sind 1000€ , er kann also locker alle Kinder bedienen. Du bekommst erst was wenn nach den Kindern noch was über ist.
Zaubermaus2316
Das war nicht meine Frage @ Sternschnuppe...... mein Mann musste ohne unsere Kinder 115% des Mindestunterhaltes bezahlen, nach dem 1. Kind wurde er herabgestuft auf 110%, und nach dem 2. Kind auf 105%..... danach hat er eine Lohnerhöhung bekommen und wurde auf 110% hochgesetzt, danch wurde ich Erwerbslos und wurde diesbezüglich wieder auf 105% runtergesetzt.... und deshalb wollte ich wissen, wie die Neuberechnung aussehen könnte.....
Sternenschnuppe
Also laut der Tabelle kommt er da aktuell günstig weg. Guck mal hier http://www.rechtsanwaeltin-kruesmann.de/anwalt1 Die ist von 2014 und Wenn er 3100 netto hat und vier Kinder zu bedienen hat, dann bleibt ihm mehr als der Selbstbehalt über. Nicht bös gemeint. Kenne das selbst mit unterhaltspflichtigem Ehemann.
Zaubermaus2316
vielen Dank für die Antwort..... genau deshalb hatte ich nochmal gefragt da ich mir nicht sicher war. @ Sternschnuppe, genau darauf war meine Frage abgezielt.... 1000 selbstbehalt und das ich bei 3100 Netto alle Kinder bedienen kann , weiß jeder 1.-klässler.
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot/Elterngeld
- Mutterschaftsgeld / Elternzeit / Minijob
- Trotz driftet
- Trotz driftet
- Gehalt im Beschfätigungsverbot
- Anspruch auf Elterngeld bei hoher Abfindung im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes
- Krankmeldung mit Prognose
- Rechte und Pflichten
- Elternzeit
- Zu spät in der Kita Abweisung erlaubt?