Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

***** WELCHE STAATSBÜRGERSCHAFT *****

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: ***** WELCHE STAATSBÜRGERSCHAFT *****

Mitglied inaktiv

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Guten Tag welche Staatsbürgerschaft bekommt unser Kind? Ich (deutsch) bin mit einem Spanier (sp.Paß) verheiratet. Unsere Tochter wird unsere beiden Nachnamen bekommen, wie aber sieht es mit der Staatsangehörigkeit aus??? Sie wird in Deutschland/Frankfurt geboren ist sie dann automatisch deutsch? Bekommt die kleine überhaupt schon einen Kinderausweis? An welche Institution kann ich mich mit diesen Fragen noch wenden? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, gar nicht mein Fachgebiet - aber ich meine, sie hat beide Staatsangehörigkeiten zumindes bis zum 18 Geb. Liebe grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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kinderausweis könnt ihr in eurem zuständigen einwohnermeldeamt beantragen, geburtsurkunde und die unterschrift beider elternteile wird benötigt und ein passfoto


Mitglied inaktiv

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Hallo, ich kann dir nur schreiben was ich jetzt gefühlsmäßig sagen würde. Ich würde denken deutsch. Du bist Deutsche und es kommt in Deutschland zur Welt. Aber das ist nur das, was ich als Laie denken würde. Wenn die Kleine Deutsche wird, dann musst du eigentlich gleich einen Kinderausweis ausstellen lassen. Dabei haben musst du das, was mela_mit_alex geschrieben hat. Liebe Grüße Sabine


Mitglied inaktiv

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Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube Deutsch und ihr könnt dann aufs Konsulat (müsst ihr ja eh wegen dem Doppelnamen, ist bei deutschen ja nicht erlaubt) und zusätzlich die spanische beantragen. Mit 18 muss er sich dann glaube ich für eine der beiden entscheiden. Fragt doch mal auf dem Konsulat nach! Die deutsche bekommt er in jedem Fall !


Mitglied inaktiv

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Hallo, wir haben 2 Kinder (bald 3) und die haben die Deutsche und die Italienische Staatsbürgerschaft. Ich bin Italienerin, mein Mann Deutscher. Die beiden sind Mädels und dürfen beide Staatsangehörigkeiten behalten, ein Junge muss sich mit 18 entscheiden, zwecks Militär. LG Antonia


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