Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Welche Nachteile hat man, wenn man den Vater nicht angibt?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Welche Nachteile hat man, wenn man den Vater nicht angibt?

Liebling71117

Beitrag melden

Hallo! Der Kindsvater möchte die Vaterschaft nicht anerkennen und auch nirgend angegeben werden. Er möchte keinerlei Rechte haben! Wenn ich den Vater nicht angebe, welche pro's und welche contra's habe ich?! Vielen Dank für die Anwort!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ich kann Ihnen nur auf jeden Fall raten, die Vaterschaftsanerkennung durchzuziehen. Ihr Kind hat damit Erbrechte und außerdem Unterhaltsansprüche gegen den Vater, außerdem werden Sie, falls Sie irgendwann einmal von Hartz IV abhängig sein sollten, Probleme haben, Leistung für das Kind zu bekommen - im Übrigen hat das Kind ein Recht darauf zu erfahren, wer sein Vater ist. Und das offiziell. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Tja, da hat er ggf. mal Pech. Du hast kein Anrecht auf Unterhalt, wenn es keinen Vater gibt. Kannst du das alleine finanzieren? Das Kind kann nicht erben. Das Kind wird seiner Herkunft und seinem Teil seiner Familie "beraubt". Der Vater hat keine Rechte, kein Umhang. Kann man jetzt als Vor- oder Nachteil sehen. Ich würde mir das gut überlegen. Er ist Dir UND dem Kind gegenüber Unterhaltspflichtig und zwar beim Kind auch für recht lange Zeit. LG Lilly


Liebling71117

Beitrag melden

Hallo ! Danke für die Antwort! Da hast du vollkommen recht, aber der Vater ist verheiratet und naja ich weiß jetzt kommt das er das vorher wusste! Darum geht es aber nicht. Ok rein rechtlich gesehen bin ich voll im vorteil, für mein baby ist das alles nicht so schön. Das weiß ich!!! Aber welche finanziellen mittel stehen mir in diesem fall zu, wenn ich ihn nicht angebe?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Gar keine, denn der Steuerzahler kommt nicht dafür auf, wenn Du aus Eigennutz eine unverantwortliche Entscheidung triffst. Wer meint auf Unterhaltszahlungen des bekannten Vaters verzichten zu können, darf dann auch nicht bedürftig werden.


Liebling71117

Beitrag melden

Ok unterhaltszahlung ist klar! Aber mutterschaftsgeld, elterngeld, kindergeld....??? Ich habe nicht vor bedürftig zu werden!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Mutterschaftsgeld ja - wenn du eine AG hast in entsprechender Höhe. Sonst weniger. Elterngeld ja Kindergeld auch. Du weisst jetzt schon das du in den nächsten 26 Jahren nicht bedürftig wirst? Was wenn du nach dem Elterngeld keinen Betreuungsplatz hast? Auch harz4 wird entsprechend gekürzt. Und ohne betreuungsplatz auch kein alg1, also auch selbst krankenversichert. Was schützt du so einen Kerl? Er hätte auch verhüten können. Hat er nicht, also darf er jetzt auche gerade stehen dafür. Er kann es jetzt erwachsen regeln, dann kann er es evtl vor Frau und Familie verheimlichen oder er bekommt eben Post nach der Geburt vom Jugendamt. Die wirst du nämlich auch bekommen wenn er vor der Geburt keine vaterschaftsanerkennung macht.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Elterngeld für 14 Monate, Höhe Elterngeld und Mutterschaftsgeld liegt am Arbeitsvertrag und dem Verdienst. Kindergeld bekommt man natürlich auch.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Übrigens der Unterhalt auf den Du großzügiger Weise verzichten möchtest, steht nicht Dir sondern Deinem Kind zu. Ich bin froh darüber, dass den Mitarbeitern in unserem hiesigen Jugendamt, die Mütter mit dem Satz: Ich weiß nicht wer der Vater ist... immer besonders am Herzen liegen. Diesen wird sehr gern etwas mehr Zeit und Arbeit gewidmet ;-)


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.