Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

welche leistungen des Arbeitsamtes stehen mir jetzt noch zu?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: welche leistungen des Arbeitsamtes stehen mir jetzt noch zu?

Mitglied inaktiv

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HAllo, ich habe zwei Kinder (geb Dez 1999 und Sept. 2001).Der Erziehungsurlaub für das erste Kind ging nahtlos in die Elternzeit für das zweite Kind über. Leider ist die Firma für die ich gearbeitet habe pleite gegengen, hat im Oktober 2003 insolvenz angemeldet und wurde im Jahr 2004 auch aufgelöst. Meine Kündigung lief dann zum 31.07. letzten Jahres. Zu diesem Zeitpunkt konnte ich aber noch nicht sagen, ob ich für die Kleine dann mit drei einen Kindergartenplatz bekomme und ob sie sich richtig eingewöhnt. Sie ist zwar dann im Oktober 2004 in den Kindergarten gegangen,von meinem Gefühl aus habe ich halt die Zeit über den Winter abgeswartet, da ja das erste halbe Jahr im Kindergarten am "krankheitsreichsten" ist. (Rentenversicherung, Krankenkasse habe ich bereits telefonisch geklärt gehabt, wie ich das mit der Insolvenz erfahren habe). Da die Kleine sich jetzt im Kindergarten akklimatisiert hat, würde ich gerne wieder arbeiten. Ich habe mich auch im August auch beim örtlichen Arbeitsamt vorgestellt. Das ich kein ALG mehr bekomme nach 1 Jahr ist mir klar, aber ich bekomme angeblich auch keinen vermittlungsgutschein und gar nichts. Das Arbeitsamt führt mich jetzt für 3 monate im PC als Arbeit suchend und das wars, wenn ich mich melde ist gut, wenn nicht ist wohl auch gut. Ich habe uach bisher keinerlei Angebote gleichwelcher Art oder auch nur irgendeine Post bekommen. Fortbildungsangebote bekomme ich lt. Sachbearbeiter auch nicht, weil ich kein ALG-Empfänger bin. Ein Kreis ohne Ende meiner Meinung nach. Deshalb meine Frage- steht mir eigentlich irgendeine Form einer Leistung überhaupt zu oder bin ich zu lange aus dem Geschäft draussen? Es wäre schön wenn ich mal nähere Informationen bekäme. Vielen Dank im Voraus. Annette


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, schauen Sie mal bei http://www.foerderland.de/306.0.html. ich nehme an, dass Ihr Mann etwas verdient u Sie nicht bedürftig sind. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Bekommst du nicht ALG2 wenn du arbeitssuchend bist? egal, wie lang du vorher ohne Arbeit warst? ....


Mitglied inaktiv

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