luzzy
Hallo Frau Bader, Ich habe aufgrund eines Führungswechsels im Januar ein Zwischenzeugnis beantragt. Angefertigt würde es anfang März. Habe ich aufgrund der bevorstehenden Elternzeit Anspruch auf ein weiteres Zwischenzeugnis? Das bereits ausgestellte Zeugnis wurde ja von meinem bisherigen Vorgesetzten geschrieben. Jedoch habe ich somit keines von meinem aktuellen Vorgesetzten. Mein Mutterschutz beginnt im Mai. Vielen Dank!
Hallo, für zwei Monate? Welche Änderung hat sich denn ergeben? Wenn keine, dann nicht. Liebe Grüsse NB
luzzy
Hallo Frau Bader, mein zwischenzeugnis aufgrund Führungswechsel wurde per 31.12.15 ausgestellt. Im mai gehe ich ja in elternzeit und hatte somit knapp 5 Monate einen anderen vorgesetzten. Sind dies denn gründe für ein weiteres Zeugnis? Vielen dank!
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