Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Weiterbeschäftigung nach EU 2.Teil

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Weiterbeschäftigung nach EU 2.Teil

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, nein er ist nicht verpflichtet mir eine Teilzeitstelle zu geben da unter 15 Mitarbeiter!Bekomme ich dann bei Selbstkündigng eine Sperre? Danke. MfG Sarina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kommt auf die genauen Umstände an. Wichtig ist, dass Sie nur teilweise Arbeitslosengeld bekommen- in Höhe der Zeit, wo Sie zur Verfügung stehen. Gruß, NB


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