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Hallo Frau Bader, Mein Sohn wird am 20.03.20003 3 Jahre alt, wann endet mein Erziehungsurlaub? Vor der Geburt meines Sohnes stand ich in einem festen Arbeitsverhältnis als Vollzeitkraft. Jetzt möchte ich gerne Teilzeit arbeiten, mein Arbeitgeber hält davon jedoch gar nichts. Jetzt meinen Frage, ist er verpflichtet, mich weiterzubeschäftigen oder nicht? Ein Zeugnis habe ich bereits bei ihm angefordert und heute nach einer Kündigung gefragt. Er hat nur gemeint, er schreibt mir keine, da ich ja nicht mehr bei ihm beschäftigt bin. Ist das richtig oder ist er verpflichtet mir eine Kündigung zu schreiben, falls ja, wo kann ich das nachlesen? Natürlich wollte ich mich beim Arbeitsamt melden, ich weiß jedoch nicht, ob das ohne Kündigung Sinn macht. Dann habe ich noch ein Problem, mein Sohn bekommt erst ab September einen Kindergartenplatz, das bedeutet, vorher kann ich nicht arbeiten. Hat es einen Sinn sich dann vorher beim Arbeitsamt zu melden und bekommt man dann schon Arbeitslosengeld? Vielleicht können Sie mir ja weiterhelfen. Im Vorraus herzlichen Dank. Mit freundlichen Grüßen Kerstin
HAllo, der EU endet am 3. Geburtstag. Danach besteht Ihr Arbeitsverhältnis unverändert fort, es sei denn, der Vertrag war befristet. Ich würde nicht kündigen, denn dass bringt viele NAchteile mit sich. Gruß, NB
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Hallo. Mein EZ endet März 2006. Ich habe meine AG mitgeteilt das ich schon ab 09.05 wieder anfangen könnte. Er hat mir meine alte Vollzeitstelle angeboten mit der Begründung das er keine möglichkeiten hätte mich 20 Std. einzusetzen. Doch jetz habe ich erfahren das 2 Stellen a 20Std. ausgeschrieben sind. Ich habe mich gleich darauf beworben. ...
Hallo, habe ein Problem und weiß nicht, wo ich die richtigen Infos herkriege. Vielleicht können Sie mir helfen. Mein Erziehungsurlaub endet am 26.12.2005, ich war dann insgesamt fast 5 Jahre zuhaus (2 Kinder). Nun scheint es fast so, als wenn für mich kein Arbeitsplatz mehr zur Verfügung steht. Kann mich mein Arbeitgeber einfach kündigen? Wie sie ...
Guten Tag, ich befinde mich im 3. Jahr meines Erziehungsurlaubs und müßte am 19.1.07 wieder meine Tätigkeit aufnehmen. Mein Mann und ich wünschen uns ein 2. Kind. Hierzu nun 2 Fragen: 1.) Sollte die Geburt des 2. Kindes erst monate nach dem 19.1.07 erfolgen, was für Möglichkeiten bzgl. meiner Beschäftigung gibt es in der Zeit bis zum neuen Erzieh ...
Hallo Frau Bader ! Mein Erziehungsurlaub endet am 6.11.2006, d.h. ich müßte ab dem 7.11. wieder in meinen Job (Krankenschwester, öffentlicher Dienst)zurück. Leider ist mir dies nicht möglich,wegen der Arbeitszeiten meines Mannes und weil die Kleine noch keinen Kigaplatz hat. Zudem bin ich auch wieder schwanger und es gibt vom alten Ende des E ...
Nächstes Jahr im Mai wird mein Sohn 3 und damit endet auch mein Erziehungsurlaub. Ich habe vor der Geburt meines Sohnes eine 120 Stunden Stelle als Krankenschwester in einem Krankenhaus gehabt. Nun zu meinen Fragen, ist es rechtlich möglich,dass ich die Stundenzahl auf eigenen Wunsch reduzieren kann und da die Kindergärten bei uns um 7:30 Uhr öffne ...
Mein Erziehungsurlaub endet im Oktober 2007. Ich habe zwischendurch nicht gearbeitet, weil ich für mein Kind da sein wollte. Mein Chef hat einer Kollegin, deren Erziehungsurlaub nun bald endet, gesagt, er wolle generell nur noch Vollzeitkräfte (wieder-)einstellen und Teilzeitkräfte gar nicht mehr. Wir sind ca. 40 Mitarbeiter, 20% davon seien schon ...
Sehr geehrte Frau Bader, im August wird mein Erziehungsurlaub vorbei sein, kann der Chef mir dann direkt am ersten Arbeitstag kündigen? Dann nützt ja das ganze Kündigungsrecht nichts, wenn man dann doch entlassen wird. Habe gehört das man am ersten Tag die Kündigung für in 4 Wochen bekommt und dann gehen kann. Vielen Dank im Voraus
Guten Morgen Fr.Bader, ich war 18 Jahre in einer Firma als kauf. Angestellte tätig. Mein Erziehungsurlaub endete am 25.04. Seit Weihnachten letzten Jahres habe ich immer wieder meine Firma abgerufen und war auch wiederholt dort was denn nun nach meiner Elternzeit ist.Ich habe ihnen meine Arbeitskraft wieder zur Verfügung gestellt zu den vorherigen ...
Hallo Frau Bader! Vom 1. Kind sind 7 Monate Rest-EZ übrig.Durch Geburt des 2. Kindes wurden diese bisher nicht in Anspruch genommen (geb. 2002 u.2004). Können diese 7 Mon. noch an den jetzt auslaufenden EU des 2. Kindes angehängt werden?