Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, vor einer Woche habe ich (nach knapp 1,5 Jahren ) meinen EU beendet. Vor Antritt des EU war ich als Sekretärin angestellt. Am Tag des Wiedereintritt ins Unternehmen teilte man mir nach 3 Stunden warten mit, daß ich erst einmal alle Abteilungen (zwecks Schulung) durchlaufen müßte. Wie sich später herausstellte ist nicht beabsichtigt mich an meinem alten Arbeitsplatz wieder einzusetzen. Nach einem Ersatzarbeitsplatz wird noch gesucht. Meine Fragen: Was bedeutet "gleichwertiger Arbeitsplatz" und in welchem Gesetzestext kann ich zu diesem Thema etwas finden??? Wie lange kann man mich ohne konkrete Angaben über die Zukunft durchs "Haus" schicken ?? (derzeit erledige ich die unliebsamen Arbeiten der Kollegen, wie z. B. Ordner einrichten, Stammdaten korrigieren) Es handelt sich bei meinem Arbeitgeber übrigens nicht um eine kleine Firma, sondern um ein großes Unternehmen. Für die Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich bereits im Voraus. Annett
Liebe Annett, ein gleichwertiger Arbeitsplatz liegt dann vor, wenn Sia dort Ihre vetragliche Verpflichtung erfüllen können. Das bedeutet, entscjeidend ist, als was sie angestellt wurden. Wenn Sie als Sekretärin angestellt wurden, kann Ihr AG auch in einer anderen Abteilung einsetzen, wenn die Arbeit inhaltlich und von der Steliúng her die gleiche ist. In wie weit er Sie durchs Haus schicken darf, hängt von der Begründung ab. Wenn Sie lange nicht im Haus waren oder zwischenzeitlich eine Umstrukturierung stattgefunden hat, gibt es einen sachlichen Grund für Ihren Gang durch das Haus. Wenn Sie aber das Gefühl haben, es handelt sich um Schikane, rate ich Ihnen, mit dem BR (müsste es ja in einem großen Unternehmen geben) zu sprechen. N. Bader
Mitglied inaktiv
Als personalverantwortliche in einem Unternehmen kann ich dazu nur sagen: reine Schikane um jemanden zur Kündigung zu bewegen....
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