Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

weichnachtsgeld

Frage: weichnachtsgeld

Mitglied inaktiv

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Ich habe diese Jahr in 14 Februar ein Baby bekommen.Habe ich anspruch in vollen Höhe auf Weichnachtsgeld? Seit Mai arbeite ich teilzeit40%,Hat das eine einfluß auf Wzu.Zuwendung?Ich hatte erhalten nur die bruttosumme von 40% arbeit.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während des EU ruht. In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab. Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten. Gruß, NB


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