Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wechselmodell

Frage: Wechselmodell

BabyTilli

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Sehr geehrte Frau Bader. Ich habe mit meiner 4 Monate jungen Tochter ein sehr persönliches Anliegen. Ich habe das alleinige Sorgerecht. Doch die Vaterschaft wurde beurkundet und anerkannt. Der Erzeuger zahlt derzeit keinen Unterhalt für unsere Tochter und hat auch sonst keinerlei Kontakt zu uns. Sein Interesse an der Kleinen ist nicht vorhanden. Wir waren nie in einer Beziehung und sie ist aus einer Affäre entstanden. Mir ist bewusst das der Unterhalt für meine Maus ist und wir benötigen auch das Geld. Doch ich unternehme nichts aus dem Grund, dass der Erzeuger mir meine Tochter wegnimmt, nur damit er nicht zahlen brauch. Ich habe sehr Angst. In der Vergangenheit hat er mir mit Wechselmodell gedroht, wenn ich den Unterhalt geltend mache. Meine Süße hat doch nur mich und unsere Bindung ist sehr stark. Er ist für sie ein völlig fremder Mensch und es besteht keinerlei Bindung zwischen ihr und ihm. Er hat sich nicht nach ihrem Empfinden erkundigt... Mein und sein Verhältnis ist auch nicht vorhanden und derzeit seht schlecht. Für meine Tochter wäre es das schlimmste wenn sie zu ihm müsste. Ich Stille noch voll und seit ihrem ersten Tag waren wir keine Sekunde getrennt, sie schläft bei mir... Mit dem Jugendamt habe ich mich schon in Verbindung gesetzt, doch zum Thema Wechselmodell konnten sie mir keine genau Aussage treffen. Sie meinten, dass ist Sache von dem Gericht.. Hat er eine Chance auf Wechselmodell und kann mir meine Tochter wegnehmen? Er tut es nur um nicht zahlen zu müssen. Das wohl von der Kleinen ist ihm dabei völlig egal. Einem Wechselmodell würde ich niemals zustimmen. Wie ist da meine Chance, falls er vor Gericht geht???????? Den Vaterschaftstest haben wir unter der Hand gemacht. Wird dieser vor Gericht überhaupt anerkannt???? Und... Bevor er ein Wechselmodell gelten macht, müsste er doch vorher das Sorgerecht einklagen???? Ich weiß nicht was ich tun soll. Haben sie Erfahrung mit so einer Situation?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben Anspruch auf Unterhalt. Er kann Ihnen die Kleine nicht wegnehmen und in dem Alter auch kein Wechselmodell durchsetzen. Wechselmodell läuft bei grösseren Kindern, die zu beiden Elternteilen eine feste Bindung haben und deren Eltern gut miteinander reden können. Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Liebe Grüße NB


cube

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Nein, der KV kann dir eure Tochter nicht einfach Wegnehmen. Nein, ein Wechselmodell wird bei einem so jungen Kind sicher nicht ab jetzt beschlossen werden. Ja, bei Uneinigkeit über den Umgang entscheidet ein Gericht. EUER Kind hat Recht auf Umgang mit dem Vater. In dem Alter heißt das aber, es würde eher häufige, dafür kurze Treffen geben, die dann ausgeweitet werden. Ob es dann irgendwann zu einem WM kommen könnte, steht in den Sternen. Aktuell sicher nicht. Bei einem WM wäre nicht automatisch der Unterhalt nicht zu zahlen. Die U-Pflicht beliebt bestehen, aber es wird gegeneinander aufgerechnet. Meistens/oft kommt dabei heraus, dass keiner dem anderen U zahlen muss. Verdient aber einer deutlich mehr als der andere, sieht es anders aus. Dann kann es durchaus sein, dass der Besserverdiener einen Teil eben doch monetär an den anderen leisten muss. Du brauchst also keine Angst zu haben, dass a) ein WM jetzt eingeführt werden könnte oder b) der KV über den Unterhalt in irgendeiner Form Ansprüche auf Umgang oder WM nach seinen Wünschen einfordern kann. Unterhalt hat erst mal gar nichts mit Umgang zu tun. Weder berechtigt er den Zahlenden zum Umgang, noch kann bei Nicht-Zahlung der Umgang verwehrt werden. Also setzt dich mit dem JA in Verbindung und fordere den Unterhalt für euer Kind. Erkläre dich bereit, natürlich die Bindung zwischen Vater & eurem Kind zu fördern - gerne darf er zB 2 x wöchentlich für 1 Std etc. Was du nicht tun solltest: den Eindruck erwecken, du willst dem KV den Umgang verweigern. Euer Kind hat eben nicht nur dich - sondern auch einen Vater. Warte doch erst mal ab, ob er dann überhaupt Umgang will bzw. zu den Terminen erscheint. Sehr oft ist das doch nur lautes Gebell und dann passiert gar nichts, weil eben nicht wirklich Interesse besteht. Für euer Kind wird es sicher nicht das Schlimmste sein, zum Vater zu müssen/diesen kennen zu lernen. Das wirkt leider so, als wenn du einen Alleinanspruch auf euer Kind erheben würdest - das kommt im Zweifel nicht gut an und spielt IHM in die Karten.


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