Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wechselmodell 2 Kitas

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wechselmodell 2 Kitas

Claudia0612

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Hallo Frau Bader, Der KV droht mir vor Gericht zu gehen, er will das gemeinsame Sorgerecht und Wechselmodell mit 2 Kitas einklagen. Er wohnt 90km entfernt. Das Kind ist 9 Monate alt. Der KV und ich haben eine sehr schlechte Beziehung. Wir kennen uns kaum (waren nie ein Paar) er hat sich auch nie in der SS gemeldet. Vaterschaft wurde anerkannt und er kann ihn alle 2 Wochen für eine Stunde sehen. Das ist ein Alptraum, das Kind darf auf gar keinen Fall Ängste und andere psychische Störungen bekommen. Mein größter Wunsch ist es, dass es eine glückliche Kindheit hat, auch mit dem Vater Schritt für Schritt. Ich selber würde dabei auch zugrunde gehen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Gericht so etwas zulässt, oder?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ein Wechselmodell wird dann herangezogen, wenn die Kinder zu beiden Elternteilen eine enge Bindung aufgebaut haben und auch die Eltern im guten Kontakt zueinanderstehen. Vergessen Sie in Ihrem Fall das Wechselmodell, völlig unrealistisch. Dies schon wegen der Entfernung. Liebe Grüße NB


Btby

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Eher nein, aber ihr solltet euch mal darum kümmern das euer Kind den Vater öfter sieht. In dem Alter kann es doch bei so wenig Kontakt gar keine Beziehung aufbauen. In dem Alter macht man das eigentlich mehrmals die Woche für ca eine bis zwei Stunden. In deiner Nähe.


desireekk

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Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Gericht einen Wechselmodell bei einer Entfernung von 90 km zustimmt, wenn dazu auch noch zwei Kitas involviert werden sollen. Bei einem Wechselmodell geht es nicht darum dass das Kind in zwei völlig verschiedenen Welten lebt, sondern dass die Eltern sich um die Welt des Kindes drehen. Ein Wechselmodell über 90 km ist auf die Dauer nicht durchführbar, das sagt einem jeder gesunde Menschenverstand, und ich denke auch 99,9 % der Richter denken so. Du kommst eventuell nicht um das gemeinsame Sorgerecht herum, aber dann würde ich mir im selben Prozess das Aufenthaltsbestimmungsrecht sichern, insbesondere wenn es darum geht dass du noch mal umziehen musst. Vor dem gemeinsamen Sorgerecht würde ich auf jeden Fall alle Sparverträge, Bankkonten, und einen Reisepass für das Kind beantragen damit es damit schon keinen Ärger mehr gibt und er dort keine Unterschriftsberechtigung hat. Das würde ich ihm auch alles gar nicht mitteilen. Also wie gesagt: um das gemeinsame Sorgerecht wirst du kaum drum rum kommen, aber ein Wechselmodell über 90 km halte ich so ziemlich für ausgeschlossen. Und noch ein gut gemeinter Rat: was jemand anderes will, musst dich erst mal nicht grämen, und sollte dich auch erst mal überhaupt nicht ängstigen. Du hast es hier schon ganz richtig gemacht: erkundige dich, mache dich schlau, verstehe die Rechtslage. Dann können irgendwelche Drohungen, Anforderungen und Vorstellungen des Kindesvaters dich überhaupt nicht mehr ängstigen oder beeinflussen. LG D


Pamo

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Das Wechselmodell kann bei dieser Entfernung nicht funktionieren. Dafür müsste der KV seinen Wohnsitz in die Nähe des Kindes verlegen. Zwei Kitas sind nur bei einer reinen Privatleistung denkbar - dann können es auch drei und mehr sein - was ihr eben zu zahlen bereit seid. Insofern denke ich, dass der KV lediglich das Sorgerecht erhalten wird solange er nicht in die Nähe des Kindes zieht. Für mich klingt das so, als habe der KV alles nicht wirklich durchdacht, sondern fordert jetzt erst mal alles, was ihm so einfällt.


Claudia0612

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Vielen Dank für Eure ausführlichen Antworten. Ich habe nächste Woche ein Gespräch bei der Familienberatung. Vielleicht können sie mir helfen, die Situation etwas zu deeskalieren. Pamo und Desiree seid ihr vom Fach? Hört sich so an. Ist es einfach, das Aufenthaltsbestimmungrecht zu behalten, wenn er das gemeinsame Sorgerecht bekommt. Danke im Voraus und Gruß


Pamo

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Wir sind nicht vom Fach. Der Fall ist für dich sehr günstig. Das Kind lebt bei dir, er ist 90 km entfernt. Er ist schlecht informiert und stellt Forderungen, die irrational sind. Sein Anwalt wird ihn vermutlich dazu beraten, nichts vom "Zwei-Kita-Modell" zu sagen, denn damit zeigt er nur, wie ahnungslos er ist. Was soll denn danach kommen - das "Zwei-Grundschulen-Modell"? Nimm du dir auch einen Anwalt und beantrage das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Sprich nicht schlecht über den KV, sondern lass den Richter selbst die Situation überschauen. Dein Ex ist nicht der erste emotional aufgebrachte Vater, der Forderungen stellt, die gar nicht erfüllbar sind.


Claudia0612

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Nochmals vielen Dank für Ihre/Eure Anteilnahme. Ich war heute bei der AWO, es wurde mir gesagt, dass der Vater eine sehr gute (zu99%) Chance auf dasWechselmodell mit 2Kitas (noch Krippe) in Teilzeit hat. Meine Chance wäre nur ans andere Ende von Deutschland zu ziehen oder auszuwandern. Das gelte wohl seit 2017. wenn er ein liebevoller Vater sein will, kann und darf er das zu 50%. Ich bin geschockt, das kann doch nicht dem Kindeswohl dienen in wöchentlich 2 Welten zu leben. Abgesehen davon dass die Eltern keine Kommunikationebene haben und 2 völlig unterschiedliche Erziehunsstile. Was soll ich nur machen, das Kind wird doch völlig gestört!


Neverland

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Der Vater kann sehr eohl das gemeinsame Sorgerecht haben. Wechselmodel bei 90km Entfernung ist und bleibt unwahrscheinlich.


Claudia0612

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Ich bin soeben beim Anwalt für Familienrecht raus. Er hat mir auch bestätigt, dass ich mir überhaupt gar keine Sorgen machen muss. Wechselmodell mit dieser Konstellation und Vorgeschichte ist überhaupt nicht realisierbar! Vielen lieben Dank nochmal an alle. Jetzt kann ich wieder voll und ganz positive Energie an mein Kind weitergeben und erleben.


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