Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was wird vom Bruttoeinkommen mit einbezogen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Was wird vom Bruttoeinkommen mit einbezogen

josch2300

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Guten Tag, meine Frage richtet sich zur Berechnung des Elterngeldes. Leider ist alles ein bißchen schwammig gehalten und unsere Elterngeldstelle ein Mysterium. Wir erwarten Ende Mai unser 2. Kind und es gab nun Veränderungen zur Berechnung des Elterngeldes. Es gilt das Bruttoeinkommen, welches steuerpflichtig ist. Weihnachtsgeld etc ist weiterhin kein regelmäßiges Einkommen. Ich bin ein Angestellter in Wechselschicht und bekomme neben meinem tariflichen Fixgehalt zudem noch eine Wechselschichtzulage. Weiterhin bekomme ich (unregelmäßig), wenn ich Krank oder Urlaub habe eine steuerpflichtige Bezahlung, als "Ersatz zu meinen ungünstigen Zeiten Diensten". Ich möchte 4 Monate Elternzeit nehmen mit Teilzeitarbeit 30 Wochenstunden. Dadurch reduziert sich auch meine Wechselschichtzahlung um ca 20% - 25% (Dreiviertelstelle) Wird oder muss die regeläßige Wechselschichtzahlung ebenfalls mit in das Elterngeld miteingerechnet? Da hier auch neben dem Fixgehalt auch meine anderen Leistungen vermindert werden? Wie schaut es mit den anderen, ggf. unregelmäßigen, aber dich steuerpflichtigen Zahlungen aus? Ich meine keine steuerfreien Sonn-,Nacht-, und Feiertagszulagen :). Vielen Dank. Mfg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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hallo, es zàhlt zur Berechnung der Verdienst der letzten 12 Mo vor der Geburt Und jeder Verdienst wird angerechnet Liebe Grùsse NB


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