Mitglied inaktiv
Hallo, es ist schwer, eine lange Geschichte auf wenige Sätze zu komprimieren, aber ich versuche mich auf das wesentliche zu beschränken. Ich hatte zwischen Oktober'99 und Januar'00 eine Beziehung zu einer Frau, die zu dieser Zeit noch in einer festen Beziehung steckte. Nach einigem hin und her, hieß es dann Ende Januar "Ich werde Vater". [zu dieser Zeit lebte sie immer noch mit ihrem anderen Partner unter einem Dach, natürlich nur als eine Art Zweckwohngemeinschaft, mit getrennten Schlafräumen und so...] Ich fühlte mich zunächst auf Wolke Sieben, denn schon seit langem ist es mein größter Wunsch eine Familie zu gründen. Mitte März gab es Komplikationen, Unterleibsblutungen (die ohne Folgen blieben) und es stellte sich heraus, daß das Embryo älter ist, als es hätte eigentlich sein dürfen, um von mir zu sein. Zur Rede gestellt gab sie zu, immer noch eine Beziehung mit ihrem Ex(?) gehabt zu haben und der war sowieso der festen Ansicht,daß das Kind nur von ihm sein könne. Naja, nach endlosen Streitereien, Vorwürfen, Beteuerungen, Schwüren,etc. hat sie mir irgendwann per Handy gemailt:"Es ist nicht dein Kind, ich hoffe, daß du jetzt zufrieden bist..." - 14 Tage später kam dann die Nachricht, ich bin doch der Vater und meine Abrechnung bekomme ich im Oktober. Ich weis selber nicht mehr, was denn nun Sache ist, der Einblick in den Mutterpass wurde mir verwehrt, laut rechnerisch kann es eigentlich nicht hinkommen, dem 29.Januar als "Entstehungsdatum" soll der 23.Oktober als Tag der Niederkunft folgen (laut ihrer eigenen Aussage). Was kann ich nun tun? Habe ich irgendwelche Rechte? Sollte ich mich juristisch vorbereiten? Mittlerweile bin ich glücklich mit einer neuen Partnerin und deren neunjährigen Tochter zusammen und wir spielen mit dem Gedanken, falls es tatsächlich mein Kind sein sollte, daß wir um das Sorgerecht kämpfen sollten. Hätte ich da überhaupt irgendwelche Ansatzmöglichkeiten? Viele Fragen, ich weis, aber ich würde mich über jede Form der Hilfestellung sehr freuen.
Lieber Herr Bigge, hier hilft nur ein Vaterschaftstest! Es ist sinnvoll, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, da die Frage der Vaterschaft weitreichende Folgen hat und er den Test bei Gericht beantragen kann. N. Bader
Mitglied inaktiv
Hallo C. Bigge, kleiner Tip noch am Rande: sollte die Vaterschaft bestätigt werden, ist es ganz wichtig, Kontakt zum Jugendamt zu pflegen, ein Umgangsrecht positiv zu gestalten. Es ist für den nichtehelichen Vater aber immer noch ziemlich schwer... leider. Gerade bei Säuglingen. Ich wünsche viel Fingerspitzengefühl.
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