Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was tun bei befristeten Arbeitsverträgen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Was tun bei befristeten Arbeitsverträgen?

AnRohr

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Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag, der am 16.8.2013 ausläuft (Geburtstermin ist der 8.9., also während des Mutterschutzes) und auch nicht verlängert wird. Danach möchte ich ein Jahr zuhause bleiben. Meine Frage wäre: - Ist es sinnvoll, Elterngeld zu beantragen? - Welche Möglichkeiten gibt es noch für mich?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, EZ ohne AG macht wenig Sinn. Sie können der Agentur f Arbeit mitteilen, dass Sie 3 Jahre nicht zur Verfügung stehen. Na klar ist es sinnvoll, EG zu beantragen,w enn Sie dem Arebitsmarkt wegen des Kindes nicht zur Verfügung stehen. Es wird nachd en letzten1 2 Mo. berechnet, da haben Sie ja primär gearbeitet Lieeb Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Möchtest Du nach der Geburt Geld beziehen? Dann solltest Du EG beantragen. Wenn Dir das nicht wichtig ist, dann kannst Du es natürlich auch lassen. Es wird aber sicher auch kein ALG2 gezahlt wenn Du kein Elterngeld beziehst. Was für Möglichkeiten meinst Du denn? Finanzieller Art? --> Hartz 4, Wohngeld, Kinderzuschuss - und zuallererst: Unterhalt - für das Kind UND auch für Dich!!!! LG Sabine


AnRohr

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Um Unterhalt mach ich mir keine Sorgen, ich bin in einer stabilen Beziehung (bin sogar verheiratet). Ich wollte nur wissen, was für mich am günstigsten ist...


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