Mitglied inaktiv
Letzte Woche rief uns eine Firma für Hundefutter an, um ihr Produkt vorzustellen. Erst sprachen sie mit meinem Mann, es war die Rede von einer Probe zuschicken. Anschließend sprachen si noch kurz mit mir, sie fragten nach der Größe, dem Alter des Hundes und der Futterart. Sie meinten zu mir, sie haben ja schon mit meinem Mann darüber gesprochen. Samstag bekamen wir dann ein großes Paket von ihnen (12 kg Hundefutter für 39,80 €). Im Telefonat war nur von Futterproben die Rede. Portofrei kann man erst ab 40 € zurückschicken, der Warenwert ist ja etwas geringer. Kann man einfach so zurückschicken? Danke Dorilys
Hallo, bitte die Hinweise lesen. Hierzu darf ich nichts sagen. gruß, NB
Mitglied inaktiv
Also da deine Frage nichts mit dem eigentlichen Sinn des Forums zutun hat glaube ich nicht dass Frau Bader dir hierauf antworten wird, denn es geht hier lediglich um Rechtsfragen bezüglich Kind und Familie. Zum Fall; wurde jemals erwähnt wie groß die Probe ist??? Habt ihr was unterschrieben? Wenn ihr nichts unterschrieben habt dann würde ichs zurückschicken unfrei natürlich, habt ihr was unterschrieben dann den Zettel nochmal rauskramen und das Kleingedruckte lesen. Eine Probe können 100 g aber auch ebend 12 kg sein. Wusstet ihr dass ihr das bezahlen müsst? Also es kommt echt drauf an ob ihr und was ihr unterschrieben habt. LG
Mitglied inaktiv
Hallo Dorilys, ruf die Firma an!!! Erklär denen, dass es sich hier um ein Missverständnis handeln muss, aber sei auf jedenfall nett und höflich, dann bekommt man viel schneller und zuvorkommender geholfen! :-) Sollte das wider erwarten nicht erfolgreich sein, dann sei hartnäckig und frage nach einem Vorgesetzten. Aber erst als letzte Massnahme. Ganz wichtig: klär die Situation vorher ab und notier Dir den Namen des Sachbearbeiters. Auf keinen Fall einfach das Paket unfrei zurück senden, denn dann wirst Du schnell auf den Versandkosten sitzen bleiben, wenn die Firma die Annahme verweigert. Viel Erfolg, Alex
Mitglied inaktiv
Hi, erstmal würde ich abklären, was das soll - schließlich ging es um eine Probe und nicht um etwas, was ihr bezahlen müsst. Wenn eine Rechnung dabeiliegt, dann handelt es sich im rechtlichen Sinne um "die unaufgeforderte Zusendung einer nicht bestellten Ware" und damit hat der Empfänger das Recht, die Ware bei sich aufzubewahren und die Firma aufzufordern, diese auf ihre Kosten wieder abzuholen! Auf keinen Fall unfrei zurückschicken, sondern abklären - da es wie gesagt, nicht bestellt war, müssen die auch für die Rücksendung sorgen.
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