Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader. Im April 2001 habe ich meine Ausbildung als Altenpflegerin beendet und da ich zu der Zeit schwanger war hat mich der damalige Arbeitgeber natürlich nicht übernommen und ich wurde arbeitslos. Am 22.06.2001 ging ich dann in den Mutterschutz und bekam auch von der Krankenkasse Mutterschutzgeld. Jetzt bin ich aber schon wieder schwanger und ich würde natürlich gern wissen ob ich dieses wieder bekomme oder ob ich mit dem Entbindungsgeld von 77E rechnen kann. Muß dazu noch sagen das ich selbst freiwillig versichert bin aber keine Beiträge zahle aufgrund des Erziehungsurlaubes. Ich hoffe Sie können mir da weiterhelfen. Lieben Dank,Eileen.
Liebe Eileen, irgendwie passt das nicht zusammen, was Sie schreiben. Wenn Sie arbeitslos sind, sind Sie nicht im EU. Sie bekommen evtl. Zahlungen vom Staat (Arbeitslosengeld), dann sind Sie aber nicht freiwillig versichert, sondern pflichtversichert. Ich kann so nichts dazu sagen. Gruß, NB
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