Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was steht mir alles zu?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Was steht mir alles zu?

Isa bella

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ich habe am 24.März Entbindungstermin und will danach mit mein Freund zusammenziehen. Mein Freund lernt Berufsjäger und kann über all in Deutschland eine Stelle finden... Momentan Arbeite ich noch aber da ich ja dann nächstes Jahr wegziehe arbeite ich nach der Entbindung nicht mehr und bin so zu sagen Arbeitslos und verdiene ja nichts mehr. Was steht mir dann alles zu? Elterngeld zB was noch alles Arbeitslosengeld? Ich bin erst 22 und kenne mich daher so wenig aus. Danke für eine Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können doch bis zu 3 Jahre in EZ gehen, da haben Sie Vorteile (beitragsfreie KK). Sie bekommen kein ArbGeld1, wenn Sie das Kind betreuen und deshalb dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen Liebe Grüsse, NB


SumSum076

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Was steht mir alles zu? Und das mit 22 Jahren? Ich fall um.... Gruß Sabine


Sternenschnuppe

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Elterngeld Kindegeld Für den Rest ist Dein Freund zuständig. Kann er das nicht steht Dir nach dem Elterngeld ein Krippenplatz zu, damit Du Geld verdienen kannst. Wie ich schätze 70% aller Mütter ? Alternativ Tagesmutter. Dein alter Arbeitsplatz steht Dir nach der Elternzeit auch wieder zu. Teilzeitarbeit in Elternzeit hast du auch einen Anspruch drauf.


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