Trauerfee
Hallo Frau Bader, hier mal eine echt komplizierte Angelegenheit: Ich habe 2009 einen Sohn bekommen ( viel zu früh: 26+4 ), welcher nach schwerer Krankheit und 3 Operationen nach nur 2,5 Monaten verstorben ist. Ich war danach auf psychosomatische Reha und bin wieder arbeiten gegangen, bis ich im Dezember letzten Jahren zusammenbrach und seither arbeitsunfähig bin. Ich besuche einen Psychotherapeuten und versuche, den Verlust zu verarbeiten. Nunmehr bin ich in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis als leitende Angestellte und bin mittlerweile von der Krankenkasse ausgesteuert und bekomme Arbeitslosengeld als Sonderleistung nach §145, so dass ich EU-Rente beantragen musste und habe. Das Gutachten zu dieser Rente steht noch aus, müsste aber so innerhalb der nächsten 4 Wochen passieren. Nun bin ich SCHWANGER !!! Natürlich freue ich mich schrecklich, allerdings weiß ich nicht, wie ich mich verhalten soll, wenn der FA mich in das Beschäftigungsverbot schickt. Dies wird er auf Grund meiner Vorgeschichte ( Eileiterschwangerschaft, totaler Muttermundverschluss, Frühgeburt, Alter: 35 Jahre ) auf jeden Fall machen. Wer zahlt dann bis zur Entbindung was und wie geht es dann weiter? Ich weiß, dass dies keine Standard-Frage ist, freue mich aber trotzdem auf Ihre Antwort.
Hallo, wie furchtbar - mein Mitgefühl! AN der EU-Rente wird sich nach meiner Meinung durch die erneute SchwS nichts ändern. Liebe Grüsse, NB
Niveauflexibel
Ich bin natürlich kein Anwalt. Deine Vergangenheit scheint auch echt nicht die leichte zu sein und es tut mir sehr leid für dich. So nun aber zum Thema BV: bei mir zahlte der Arbeitgeber bis zum Mutterschutz alle Monate meines BV meinen kompletten Lohn. Ich war von Juli bis Nov. im BV, ich denke das wird bei dir dann auch so sein. Ich drück dir die Daumen.
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