Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was passiert mit meinem Kind?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Was passiert mit meinem Kind?

Mitglied inaktiv

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Guten Tag, der Betreff klingt jetzt sehr dramatisch, ich wusste leider nicht, was ich sonst schreiben soll. Frau Bader, eine kurze Frage: Ich hoffe, bald endlich zu entbinden, Termin wäre heute. Ich habe einen Partner, wir leben aber nicht zusammen. Er ist auch nicht der Vater meiner Tochter, sie ist bereits 4 1/2 Jahre. Nun die Frage: Sollte ich jetzt länger im Krankenhaus bleiben müssen, würde natürlich lieber ambulant entbinden, darf er sich für die Kleine Urlaub nehmen oder gilt das nur, wenn er der Vater ist bzw. wir in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben würden?? Sie hat eine KITA Platz von sechs Stunden, mein Partner geht aber tgl 10 Stunden arbeiten. Ich meine, wer kümmert sich dann um die Kleine? Ich danke Ihnen für Ihre Mühe Claudia


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Mit einer in der Regel externen Haushaltshilfe unterstützt die Krankenkasse Familien mit Kindern unter zwölf Jahren, wenn beispielsweise die Mutter wegen eines Krankenhausaufenthalts die Kinder nicht mehr versorgen kann. In ihren Satzungen können die Krankenkassen weitergehende Leistungen vorsehen, etwa für eine Erholungsphase nach dem Krankenhausaufenthalt. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen häuslicher Krankenpflege, Mütter- (genesungs-)kur oder einer Vorsorge- bzw. Rehabilitationskur die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Bei beiden Varianten ist ferner Voraussetzung, dass eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Weiter kann die Satzung bestimmen, dass die Krankenkasse in anderen als den genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Als Haushaltshilfe stellt die Krankenkasse eine Ersatzkraft; sofern dies nicht möglich oder zweckmäßig ist, werden die Kosten für eine selbstbeschaffte Ersatzkraft in angemessener Höhe erstattet. Eine Erstattung erfolgt nicht für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad. Ersatzkräfte stellen u.a. - auch für nicht versicherte Personen - die Sozialen Dienste und Sozialstationen (§§ 38, 132 Sozialgesetzbuch V.). Statt einer Haushaltshilfe von außen kann die Kasse bei vergleichbaren Kosten auch Angehörigen, insbesondere dem Ehemann, den Verdienstausfall erstatten. Ob das auch mit nichtehelichen Vätern klappt, hängt von der Kasse ab! Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Fällt Dir ja ziemlich früh ein, mannomann: gibt`s denn keine Oma/Nachbarin/Tante/Freundin etc? Mach einen Aushang in der Kita: irgendjemand wird doch wohl ein paar Tage Dein Kind betreuen können! Auch wenn Du ambulant entbindest wirst Du dankbar für jemanden sein, der Dein großes Kind holt, bringt, einkauft, kocht, wäscht etc..


Mitglied inaktiv

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Hallo Sara und auch Frau Bader, es tut mir leid, ich habe jetzt anhand der Antwort von Sara gemerkt, dass ich einen wichtigen Punkt habe vergessen, zu erwähnen. Der Aufenthalt meiner Kleinen ist natürlich geregelt. Oma nimmt sie liebend gern für paar Tage. Mich hätte einfach nur diese rechtliche Seite interessiert, eben ob mein Partner als "Nicht-Vater" sich auch um die Kleine kümmern kann, falls es notwendig ist. Hoffe, jetzt bissel Ordnung reingebracht zu haben. Würde mich aber dennoch über eine Information freuen. Vielen Dank Claudia


Mitglied inaktiv

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Dann ist doch alles geregelt, wenn die Oma das Kind nimmt. Wozu braucht es 2 Erwachsene, die es versorgen?


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