bin001
Sehr geehrte Frau Bader. Ich bin in der 12. SSW (ET Ende April 2017) und selbständig freiberuflich als Grafikdesignerin. Damit bin ich bei der Künstlersozialkasse versichert. Mein Mann arbeitet als Grenzgänger in Österreich. Leider sind die Informationen in den Unterlagen der Krankenkasse oder meines Gynäkologen oder auch hier im Forum doch sehr stark auf angestellte Mütter bezogen. Ich möchte gern so lang als möglich und auch relativ rasch nach der Geburt wieder arbeiten - das ist dann aber sicherlich von dem/der Kleinen abhängig. ;) Können Sie mir Tipps oder Links geben, bei denen ich mehr rund um Elternzeit, Mutterschutz, staatliche Hilfe etc. bezogen auf Freiberufler finde? Und ab wann sollte man sich bei der Gemeinde melden oder um Kinderbetreuung bemühen? Wir wohnen auf dem Land und können die Familie nicht als regelmäßige Betreuer einsetzen, wenn ich zu Kunden fahre oder in meinem Büro arbeite. Besten Dank vorab
Hallo, ich habe das hier gefunden: https://www.impulse.de/recht-steuern/was-selbstaendige-waehrend-mutterschutz-und-elternzeit-bekommen/2025007.html Ansonsten be www.bmfsfj.de Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Für selbständige Mütter gibt es bislang keinen gesetzlichen Mutterschutz, und damit auch keine Mutterschutzfristen. Das Mutterschutzgesetz gilt ausdrücklich für Arbeitnehmerinnen im abhängigen Beschäftigungsverhältnis (MuSchG § 1). Mit anderen Worten, für deinen Mutterschutz bist du selbst verantwortlich. Du kannst ja jederzeit deine Arbeit einschränken oder aufhören wenn es dir nicht gut tut. Es gibt keine bezahlten Freistellungen/Beschäftigungsverbote, die dir jemand auferlegt, da du auch kein Geld in die Umlagekasse einzahlst. Elterngeld und Mutterschaftsgeld sind möglich: http://www.foerderland.de/gruendung/gruender-und-familie/selbststaendig-und-schwanger/
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