hanni05
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin etwas verzweifelt und hoffe Sie können mir weiterhelfen. Oktober 13 wurde ich arbeitslos. Mitte 2014 erlitt ich einen Bandscheibenvorfall (zu diesem Zeitpunkt schon nichts ahnend schwanger). Seither beziehe ich Krankengeld. Im Dezember beginnt der Mutterschutz. Bekomme ich überhaupt Geld? Falls ja, wie lange und wie geht es dann für mich weiter? Ich habe mich bereits mit diesen Fragen an meine KK gewendet, jedoch konnten die mir leider nicht behilflich sein.
Hallo, üblicherweise endet die Krankschreibung mit Beginn des Mutterschutzes. Dann bekommen Sie vom AG MG. Und dann eben EG - aber leider wegen dem Krankengeld geringer Liebe Grüße NB
peekaboo
Falls verheiratet bist Du über Deinen Mann versichert, falls nicht verheiratet keine Ahnung.. Der Erzeuger (auch wenn nicht verheiratet) ist für Dich und Dein Kind Unterhaltspflichtig (Für Dich bis zum 3. Lebensjahr Eures Kindes)... Ansonsten denke ich evtl. Hartz 4 und den Sockelbetrag Elterngeld LG Peeka
Sternenschnuppe
Wobei das Elterngeld als Einkommen angerechnet wird. Du hast es ja nicht erarbeitet. In erster Linie ist aber wie oben genannt der Vater des Kindes für Dich zuständig.
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