InaMeisss
Hallo ich schon wieder - eine Frage noch! ich habe ein BV bekommen und bin eigentlich noch Teilzeit in Elternzeit. Sowohl mein Teilzeitvertrag also auch die Elternzeit endet am 31.08.22. Im November kommt unser zweites Kind und am 1.10 beginnt der Mutterschutz. Ab September rutsche ich wieder in den Vetrag vor meiner EZ zurück (39 st. ) Unser erstes Kind wurde am 11.05.2020 geboren, habe also noch EZ zur Verfügung Ich weiß nicht was besser ist. Entweder: 1. TZ- Vertrag und EZ auslaufen lassen. Im September einen Monat Vollzeitgehalt bekommen und danach in Mutterschutz gehen ? Wie wird dann das Mutterschutzgehalt berechnet ? Oder 2. EZ verlängern bis einen Tag vor dem Mutterschutz. Im September kein Geld bekommen, dafür dann aber die gleiche Höhe Mutterschutz wie beim ersten Kind ?
Hallo, Sie bekommen auf jeden Fall das volle MG. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Du bekommst so oder so wieder den vollen Mutterschutzlohn. Der richtet sich ja nach deinem aktuellen Verdienst und Arbeitsvertrag und der umfasst dann ja 39 Stunden, wenn du die EZ nicht verlängerst.
InaMeisss
Aber ist es nicht so, dass der Mutterschutzlohn nach dem Bemessungszeitraum der letzen drei Monate berechnet wird ?
mellomania
Nein. Dauerhafte Erhöhungen müsse komplett berücksichtigt werden. Vz gehalt geht aber nur, wenn du tatsächlich so arbeiten kannst in Bezug auf Betreuung Kind 1. Kannst du das nicht, musst du die tz weiterlaufen lassen, dann mit ez. Ist die tz Stelle genau dasselbe wir die vz? Ansonsten muss der AG prüfen mir gefährdungsbeurteilung ob Ersatz Tätigkeit möglich. Das jetzige bv gilt nur für die tz. Hoffe ich habs richtig verstanden
InaMeisss
Ich bin Erzieherin und habe von meinen AG ein BV bekommen, dass bis zur Ende der Schwangerschaft geht. D.h ich bekomme vollen Mutterschutzlohn so wie bei Kind nr.1, wenn ich meine EZ nicht verlängere ? (Kind kann 39 Stunden pro Woche Fremdbetreut werden )
mellomania
Die ez endet aber inkl. Der tz vorher?
InaMeisss
EZ endet am 31.08.22 Und meine TZ- Vetrag von 23 Stunden endet auch am 31.08.22
mellomania
Wenn danach der vollzeit Vertrag wieder greift welchen du vollumfänglich erfüllen kannst erhältst du das als Mutterschutzgeld. Also den AG Anteil daraus.
InaMeisss
Danke verstehe !! Lg ! :)
mellomania
Geht aber eben nur, wenn du tatsächlich in dem Umfang arbeiten könntest. Die Betreuung musst u.U. nachweisen
InaMeisss
Mein Kind hat einen Kita-Platz und die restliche Zeit steht meine Mutter zur Verfügung. Gilt das als Betreuungsnachweis ?
Mitglied inaktiv
Ja Betreuung von Kita und deiner Mutter reicht.
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