Mitglied inaktiv
Guten Tag, ich bin´s nochmal! Ich habe vor ein paar Tagen schon mal um Rat gebeten, als es darum ging, dass der Kindsvater seinen Unterhalt nicht mehr bezahlt und sich auf einen Paragraphen berief, der es erlaubte bei massiver Umgangsverweigerung (was ja bei mir nicht zutraf) den Ehegattenunterhalt zu kürzen. Neueste Idee des Kindsvaters (Anwalt) sich um den Unterhalt zu drücken ist eine Vollstreckungsgegenklage oder eine Abänderungsklage. Bei unserem sofort vollstreckbaren Unterhaltsvertrag ist eine Klausel wegen Abänderungsklage vorgesehen (nur hat sich bei ihm nichts geändert). Aber was ist eine Vollstreckungsgegenklage?? Das würde doch bedeuten, dass er Geld von mir zu bekommen hätte, oder nicht?! Oder ist das einfach nur um Zeit zu gewinnen und mich rund laufen zu lassen?
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner