Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe verschiedene Aussagen zu meinem Urlaubsanspruch erhalten. Vielleicht können Sie hier Klarheit verschaffen? errechneter Entbindungstermin: 10.04.1014 Beginn Mutterschutz: 27.02.2014 Ende Mutterschutz: 05.06.2014 Elternzeit ist keine geplant. Habe ich für 2014 damit vollen Urlaubsanspruch oder wird dieser durch den Mutterschutz anteilig gekürzt und wenn ja um wieviel? Vielen Dank und viele Grüße Tama
Hallo, ohne EZ haben Sie einen vollen Anspruch. Liebe Grüße NB
SumSum076
Mutterschutz sind Beschäftigungszeiten, daher darf der Urlaub nicht gekürzt werden (§ 17 MuSchG). Erst für Elternzeit (§ 17 BEEG) darf Urlaub gekürzt werden. Gruß Sabine
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