Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was ist denn nun richtig?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Was ist denn nun richtig?

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, ich habe verschiedene Aussagen zu meinem Urlaubsanspruch erhalten. Vielleicht können Sie hier Klarheit verschaffen? errechneter Entbindungstermin: 10.04.1014 Beginn Mutterschutz: 27.02.2014 Ende Mutterschutz: 05.06.2014 Elternzeit ist keine geplant. Habe ich für 2014 damit vollen Urlaubsanspruch oder wird dieser durch den Mutterschutz anteilig gekürzt und wenn ja um wieviel? Vielen Dank und viele Grüße Tama


SumSum076

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Mutterschutz sind Beschäftigungszeiten, daher darf der Urlaub nicht gekürzt werden (§ 17 MuSchG). Erst für Elternzeit (§ 17 BEEG) darf Urlaub gekürzt werden. Gruß Sabine


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