Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was ist das Schlauste?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Was ist das Schlauste?

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, ich dachte immer, nach 2 bzw. 3 Jahren EU hat man Anspruch auf seinen alten Arbeitsplatz bzw. das die Arbeit weitergeht wäre sicher. Nun lese ich, dass man nach Ablauf des EU ganz normal gekündigt werden kann und diese Sicherheit futsch. Ich hatte mir vorgenommen nach 2 Jahren EU um eine Teilzeitstelle zu bitten. Nun überlege ich aber gleich 3 Jahre EU einzureichen und wenn nach 2 Jahren das Erziehungsgeld wegfällt meinen Chef zu fragen, ob ich stundenweise arbeiten kann. Dann würde mir der Job noch ein Jahr zustehen und ich hätte schon mal den Fuss in der Tür - sozusagen! Wenn stundenweise jobben nach 2 Jahren nicht funktioniert, hat man dann Anspruch auf irgendwelche Gelder? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich würde voll drei Jahre beantragen und in dem EU TZ beantragen. Das ist das sicherste. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Super, vielen Dank!


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