Mitglied inaktiv
Hallo. Wir waren beim türkischen Konsulat um die Entlassungsurkunde für mich abzuholen. Ich habe die Entlassungsurkunde nicht bekommen, weil ich meine Tochter (die während des Prozess geboren wurde) beim türkischen Konsulat nicht gemeldet habe. Mir wurde gesagt, dass ich sie dort anmelden soll und die Ausbürgerung dann zusammen mit meiner Tochter erfolgt. Haben dann ein neuen Termin gemacht und meine Tochter bei der türkischen Konsulat gemeldet (sie ist jetzt somit Doppelst.). Als ich zuhause war habe ich gemerkt, dass nur ich ausgebürgert wurde aber meine Tochter nicht. Ich möchte, dass meine Tochter nur die deutsche Staatsbürgerschaft behält. Was mache ich da nun ? Meine Tochter hat die Doppelst. (deutsch/ türkisch), ich die deutsche und mein Mann die italienische Staatsbürgerschaft.
Hallo, sorry, da kenne ich mich nicht aus.Am besten wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Ausländerrecht. Liebe Grüße NB
desireekk
Da wird dir Frau Bader nicht helfen können, Das ist türkisches Recht. Du wirst wohl noch mal zum Konsulat gehen müssen und das klären.
Mitglied inaktiv
Dann werde ich das mal machen. Herzlichen Dank für die schnelle Antwort.
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