Sehr geehrte Frau Bader,
Ich habe zwar schon viel über die Elternzeit gelesen, hinsichtlich der praktischen Umsetzung habe ich aber noch fragen.
Der voraussichtliche Geburtstermin ist der 03.01.2014. Ich bin mir sicher, dass ich zum 01.02.2015 wieder arbeiten möchte. Insofern würde ich gerne bis zu diesem Datum Elternzeit nehmen.
Muss ich diese beantragen und meinem Arbeitgeber lediglich mitteilen? Kann ich dies formlos via Email (mit Empfangsbestätigung) erledigen? Kann ich dies heute schon verbindlich regeln? Mein Arbeitgeber macht auch schon Druck, dass ich mich hierzu äußern soll.
Vielen Dank!
Mit besten Grüßen
von
Spätie
am 18.09.2013, 14:50
Antwort auf:
Wann und wie stelle ich den elternzeiantrag?
Hallo,
Sie können das Datum mitteilen. Aber schriftlich, also per Post. und das besser erst nach der Geburt. Sie können es ihm ja zunächst unverbindlich mitteilen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.09.2013
Antwort auf:
Wann und wie stelle ich den elternzeiantrag?
Du hast schon viel zur Elternzeit gelesen und weißt nicht, dass man Elternzeit nur anmelden muss?
Das es bei stressigen AG Sinn macht, das mit Empfangsbestätigung zu machen?
Weißt nicht, dass du es jetzt schon verbindlich regeln kannst, es aber erst 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit (= 7 Wochen vor Ende des Mutterschutz) machen musst?
Und sicherlich weißt du auch schon, läge dein erster Arbeitstag noch im Januar (zb 27.01. Montag, es reicht aber auch der 31.1.), würdest du den Urlaub für Januar noch bekommen.
Falls du wegen fehlender Kinderbetreuungsmöglichkeit doch erst später anfangen möchtest, braucht dein AG der Verlängerung deiner Elternzeit übrigens nicht zuzustimmen.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 18.09.2013, 17:02