Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, wir hatten über Weihnachten einen Notarzt für unseren Sohn zu hause und sind privatversichert. Nun haben wir noch Ende Dez. eine Rechnung erhalten und ich habe diese am 16.01. beglichen. Am 18.01. habe ich eine Mahnung mit Androhung des gerichtlichen Mahnbescheides und einer Mahngebühr von 10 !!! Euro erhalten. Ist das normal ? ich dachte, ich hätte sogar normalerweise Zeit, die Rechnung erst bei der Krankenkasse und beihilfe einzureichen und dei Erstattung abzuwarten. Hier ging es nur um 200 DM aber es könnte sich ja auch genauso um 2000 DM handeln (wie bei der nachfolgenden Krankenhausbehandlung :-( ..) Wie sieht da die rechtliche Grundlage aus ? MfG Gaby
Liebe Gaby, das ist ein Problem des sogen. Verzuges. Stand auf der urspr. Rechnung ein Datum drauf, bic wann zu zahlen ist? Wenn das überschritten war, sind Mahngebühren ok. Oder stand da nur "zahlbar nach Erhalt der Rechnung" oder so? Dann müssen Sie nicht die Zusatzkosten zahlen, weil Sie nicht in Verzug waren. Gruß, NB
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