AvaKa
Guten Tag Frau Bader, folgende Situation: im Mai 2019 habe ich mein erstes Kind zur Welt gebracht und 1 Jahr Elternzeit angemeldet. Davor war ich seit Feststellung der Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot. Es besteht ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis. Nun ist es so, dass ich wieder schwanger bin. Mein 2tes Kind wird im Juni 2020 zur Welt kommen. Der Mutterschutz würde in der Elternzeit beginnen und danach würde ich wieder 1 Jahr in Elternzeit gehen. Die jetzige Elternzeit würde ich zugunsten des Mutterschutzes abbrechen. Da ich neben meiner Chefin die einzige Angestellte bin, habe ich die Sorge, dass ich nun bei Bekanntgabe der Schwangerschaft eine Kündigung erhalte, weil ich vermute, das der Betrieb dann eventuell komplett geschlossen wird. Wenn dies der Fall sein sollte und die Kündigung vor der zuständigen Aufsichtsbehörde zugelassen wird, erhalte ich dann überhaupt noch Mutterschaftsgeld und Elterngeld? Ich zerbreche mir hier den Kopf und kann nachts kaum noch schlafen. Ich wäre sehr sehr dankbar wenn Sie mir Antworten würden. Vielen Dank und ein schönes Wochenende J
Hallo, die AG kann den Betrieb schließen und darf Ihnen dann auch (mit Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes) kündigen. EG erhalten Sie trotzdem. Ansonsten endet die EZ mit Eintritt der Wirksamkeit der Kündigung. MG bekommen sie dann von der Agentur f Arbeit (wo Sie sich melden müssen) Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Wenn die Chefin deswegen den Betrieb schließen will, dann ist das eben so. Wenn die Kündigung bei der Aufsichtsbehörde zugelassen wird, dann erhältst du Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengelds von der Krankenkasse. Das Elterngeld ist davon nicht beeinträchtigt. Dennoch wirst du dich dann für später nach der Elternzeit was neues suchen müssen. Wie du dich verhältst? Faierweise solltest du es deinem AG rechtzeitig sagen, damit er planen kann. Immerhin bist du ja wie du selber sagst, die einzige Angestellte. Das ist dann schon sehr wichtig für den Betrieb.
AvaKa
zu ergänzen wäre noch, dass ich nach Beendigung der Elternzeit sowieso meine Kündigung erhalten hätte, da meine stelle im Prinzip abgebaut ist und meine Chefin nur noch alleine weiter macht bzw. machen wird.
Felica
Wovor hast du Angst? EG wird das gleich werden. Mutterschaftsgeld gibt es im schlimmsten Falle in Höhe Krankengeld. Versichert wärst du solange wie du EG bekommst,. Hättest halt keine EZ. Kündigen würde man dich ja scheinbar so oder so nach der EZ, jetzt geht es halt nur mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Sag es der Chefin so bald wie möglich damit sie planen kann. Sollte sie dir nicht kündigen, was wie gesagt nur mit Ok der Aufsichtsbehörde ginge, beendest du die laufende EZ frühzeitig zum neuen Mutterschutz. Wenn es euch finanziell möglich und dein mann noch keine EZ hatte (sonst bräuchte er das OK vom AG) ist sollte dein Mann dann die nicht genutzten EG-Monate übernehmen, so ist er dann auch zur Geburt von Kind 2 auf jeden Fall daheim. Du nimmst dann wieder EZ, oder auch nicht, bekommst dein Jahr das EG für Kind 2 in der Höhe von Kind 1 plus Geschwisterbonus und suchst in der Zeit eine neue Stelle.
Mitglied inaktiv
Zur Situation mit der evtl Auflösung der Firma, haben ja die anderen alles gesagt... Zum Elterngeld kann ich dir sagen, dass du es in gleicher Höhe wie jetzt plus Geschwisterbonus bekommst. Weil Monate mit Elterngeld bis zum 12. Lebensmonat ausgeklammert werden und durch frühere Lohnabrechnungen ersetzt. Kind 1 geb 5/19 demnach EG 5/19 bis 4/20 Kind 2 vorauss. 6/20 Mutterschutz Monate werden auch ausgeklammert also Bezugszeitraum 04/19-04/20 und da hast du Elterngeld bezogen oder Mutterschaftsgeld
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