Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wann gilt das Elterngeldgesetz mit den 14 Monaten?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wann gilt das Elterngeldgesetz mit den 14 Monaten?

Arittürk

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Hallo Frau Bader, Ich habe eine Frage bezüglich der Dauer des Elterngeldes: Ich bin schwanger und mache mir Gedanken um das Elterngeld. Mein Mann und ich sind beide berufstätig, ab Geburt des Kindes bin ich dann 1,5 Jahre zu Hause (Mutterschutz + Elternzeit). Mein Mann wird ab der Geburt 4 Wochen in Elternzeit gehen und dann nochmal im 11. Lebensmonat unseres Babys für 4 Wochen. Das bedeutet, dass wir dann im 11. Lebensmonat des Babys gleichzeitig Elterngeld beziehen. Normalerweise hat man ja das Recht auf 12 Monate Elterngeld, haben wir in unserem Fall das Recht auf 14 Monate Elterngeld? Wann gilt dieses Recht und wo müssen wir das dann angeben? Vielen Dank vorab für Ihre Hilfe. Viele Grüße aus Berlin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können zusammen 14 Monate nehmen. 2 zählen davon automatisch für Sie (wegend em MG). Also sind 12 frei zu verteilen, egal ob parallel oder nicht Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Das mit den 4 Wochen geht nicht. Es müssen ganze Lebensmonate sein. Kind kommt am 09. zum Beispiel, dann immer 09. bis 08. des Folgemonats. Wenn ihr zusammen einen Monat Elterngeld nehmt, dann endet Euer Anspruch eher als hintereinander. Ihr habt den ersten dann zusammen und den 11., also endet das Elterngeld wenn das Kind 1 ist. Beim Antrag kann man das alles angeben.


Mitglied inaktiv

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Das mit den 14 Monaten gibt es schon seit Jahren. Ist also nichts neues. Nur viele haben Probleme das auseinander zu rechnen. Es gelten folgende Regeln: - Es werden IMMER Lebensmonate gerechnet, nicht Kalendermonate - Beiden Eltern stehen GEMEINSAM 14 Monate Elterngeld bei VOLLER Auszahlung zu. - Bis zum 14ten Lebensmonat müssen diese Elterngeld-Monate genommen worden sein. - Man muss mindestens 2 Lebensmonate nehmen, sonst muss evtl bereits erhaltenes Geld zurückgezahlt werden. Monate müssen aber nicht zusammenhängend genommen werden. Allerdings ist das dann kniffig mit der Elternzeit und Kündigungsschutz. - Die beiden ersten Lebensmonate (mindestens) sind IMMER Monate die der Mutter zugerechnet werden. Auch dann wenn der Mann gleichzeitig daheim bleibt. Dann werden 4 statt 2 Elterngeldmonate verbraucht. Es gibt keinen Weg daran vorbei! Und zu eurere Frage, ihr habt das recht auf 14 Monate Elterngeld, wenn Dein Mann aber zusammen mit Dir zwei Monate daheim bleibt, habt ihr euren Anspruch durch sobald eurer Kind 1 Jahr ist. Dann sind eure 14 Monate Verbraucht. Bleibst du erst 12 Monate daheim, und dann erst nimmt dein mann seine beiden Monate, dann bekommt ihr auch 14 Monate Elterngeld. Aber euer Anspruch ist dann erst mit dem 14ten Lebensmonat verbraucht. Kleiner Tipp, habt bitte auch die Planung bezüglich Betreuung usw im Hinterkopf. Die meisten Krippen, KiTas, KiGas und auch Tagesmütter nehmen nur zum August neue Kinder auf. Weil dann mit den Schulanfängern erst die Plätze frei werden. Einen Rechtsanspruch habt ihr zudem auch erst mit dem 1ten Geburtstag - und ab dann läuft meistens auch erst die Eingewöhnung bei der man 1-2 Monate "Spielraum" haben solle (wenn möglich). Da sollte man schauen, wie plant man am besten Elterngeld. Und dazu eben auch Elternzeit. Weil, was auch wissenswert ist, innerhalb der Elternzeit darf man bis zu 30 Std die Woche arbeiten - bei Kündigunsgsschutz. Das kann lohnenswert sein wenn man mit Ende des Elterngeldes wieder arbeiten muss. Vorallen wenn eben Teilzeit. Und, Elternzeit beginnt ab Geburt und nicht nach dem Mutterschutz wie viele meinen. Frau kann halt nur wegen Mutterschutz (was ja ein absolutes Beschäftigungsverbot ist) sich bis 1 Woche nach der Geburt zeit lassen dem Arbeitgeber die genaue Elternzeit-Planung mitzuteilen. Und da dann im Fall der Fälle am besten auch schon den Teilzeit-Wunsch zumindestens andeuten. Falls das für euch relevant ist.


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