Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader. Unser erster Sohn ist im August 2001 geboren und unser zweites erwarten wir Ende Oktober diesen Jahres. Nun stellt sich für meinen Mann und mich die Frage wann wir den Velägerungsantrag für unseren ersten Sohn stellen. Dazu muß ich sagen das mein Mann ein jährliches Brutto Einkommen von ca. 18.000 Euro hat. In einer Bröschüre habe ich gelesen das man wenn man das Zweite Kind erwartet bis zur Geburt warten soll und dann den Antrag für beide gleichzeitig stellen kann. Da aber doch 3Monate dazwischen liegen und der Antrag ja auch erst mal bearbeitet sein muß können wir damit rechnen 4Monate ohne dem EG auskommen zu müssen. Bei knapp 300Euro die monatl. übrig bleiben ist das nur sehr schwer zu meistern. Ich hoffe Sie können uns die Ihrer Meinung beste Lösung vorschlagen. Vielen Dank fürs Lesen und beantworten.
Liebe Eileen, wenn Sie das Geld wichtig brauchen, würde ich es so früh wie möglich beantragen. Ist doch besser, zweimal zu gehen, als kein Geld zu haben. Gruß, NB
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