mimiblue
Hallo Fr Bader ich bin noch bis Nov 12 in EZ. Nun planen wir ein zweites Kind und ich wollte fragen, wann sollte ich meinem Chef über die zweite SS informieren und ab wann sollte ich die zweite Elternzeit beantragen?? ? Und wie ist das dann mit dem Mutterschutz? hab ich wieder (trotz Elternzeit) Mutterschutz? Hab ich da noch weitere Ansprüche finanziell - ausser Elterngeld ?? Auf was sollte ich noch achten? Danke für Ihre Info.
Hallo, Sie müssen es ganz normal auch in der EZ mitteilen. Mutterschutz haben Sie nur, wenn dann die erste EZ beendet ist. Sie bekommen immer den Anteil vom MG der KK, den Anteil des AG aber nur, wenn die erste EZ zu Ende ist Liebe Grüsse, NB
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