Monsoon
Sehr geehrte Frau Bader, der voraussichtlich errechnete ET ist am 20.07.2022. Ich würde gerne 2 Jahre in Elternzeit gehen. Wann beginnt die voraussichtliche Elternzeit (mit Berücksichtung des Mutterschutzes) und wann endet diese? Leider blicke ich überhaupt nicht mehr durch wie das mit der Berechnung der Lebensmonate und Mutterschutz funktioniert. Vielen Dank für Ihre Hilfe. Lieb Grüße Monsoon
Hallo, wenn Sie 24 Monate nehmen endet dies am zweiten Geburtstag des Kindes. Sie können aber auch individuell andere Daten beantragen. Wichtig ist jedoch, mindestens zwei Jahre zu beantragen, um Anspruch auf Folgezeiten zu haben. Liebe Grüße NB
Suomi
Wenn Du 2 Jahre EZ nimmst, beginnen diese am 20.07.2022 und endet am 19.07.2024 (vorausgesetzt das Kind kommt am berechneten ET). Das EG für 12 Monate (Basiselterngeld) wird ab dem 1. Lebensmonat gerechnet also auch ab 20.07.2022. Es wird dann halt mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet.
Monsoon
"Ihre Elternzeit beginnt erst nach Ende der Mutterschutzfrist nach der Geburt. Da die Mutterschutzfrist nach der Geburt normalerweise 8 Wochen dauert, reicht es, wenn Sie die Elternzeit nach der Geburt anmelden, spätestens 7 Wochen vor Ende der Mutterschutzfrist." Dort steht es aber irgendwie anders. Oder ist es eh egal da der Mutterschutz auf die Elterzeit angerechnet wird?
Mitglied inaktiv
Wenn du genau nach Geburt Elternzeit haben möchtest, zählt die Mutterschutzfrist dazu. Bei 2 Jahren wäre der zweite Geburtstag der erste Arbeitstag. Die Elternzeit kannst du ja logischerweise erst nach Geburt beantragen. Das muss in der ersten Woche geschehen, da die Frist sieben Wochen beträgt
mellomania
24 Monate enden 1 Tag vor dem 2. Geburtstag und beginnen bei dir einen Tag nach dem nachgeburtlichen Mutterschutz. Das kannst du taggenau nach der Geburt berechnen, rechner im Internet, wenn du den voraussichtlichen und tatsächlichen geburtstermin dort eingibst. Alles was abweicht wird dort mit angegeben. Wenn du länger Mutterschutz nach der Geburt hast, weil es früher kam wird auch das berücksichtigt
Dojii
Mutterschutz und Elternzeit sind gleichgesetzt. Gedanklich beginnt die Elternzeit vielleicht erst nach dem Ende des Mutterschutzes, rechtlich beginnt die Elternzeit aber taggenau ab der Geburt mit dem nachgeburtlichen Mutterschutz. 24 Monate Elternzeit enden also wie bereits erwähnt einen Tag vor dem 2. Geburtstag deines Kindes. Willst du dagegen für 24 Monate ab dem Ende des Mutterschutzes in Elternzeit gehen, musst du 26 Monate Elternzeit nutzen.
mellomania
Aber nur, wenn das Kind tatsächlich am errechneten et kommt. Ist es eine bescheinigte frühgeburt, hat man 3 Monate nach et Mutterschutz. Dann wären es 27 Monate.
Dojii
Jap, das stimmt natürlich. ^^
luvi
Jetzt will ich auch noch klugscheißen... Hat man eine bescheinigte Frühgeburt, hat man sogar mehr als 3 Monate Mutterschutz, da der Mutterschutz, der vor der Geburt nicht genommen werden konnte, hinten angehängt wird. Bis zu 18 Wochen nach der Geburt kann der Mutterschutz dauern (6 +8 +4 Wochen). LG luvi
Mitglied inaktiv
Huhu ergänzend zu allem, was bisher gesagt wurde: Du musst EZ nicht Monatsweise nehmen, du kannst Taggenau anmelden. Falls du also nicht am 2. Geburtstag arbeiten möchtest, weil es ein Arbeitstag für dich wäre, kannst du auch 24 Monate und 1 Tag EZ anmelden.
Monsoon
Vielen lieben Dank für die zahlreichen Antworten.
Jetzt hab sogar ich es verstanden
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