Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

vorzeitige Arbeitswiederaufnahme

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: vorzeitige Arbeitswiederaufnahme

Mitglied inaktiv

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Hallo! Meine Elternzeit hatte ich für 2 Jahre angekündigt, nun habe ich einen Krippenplatz vorzeitig bekommen und mit meinem AG mündlich vereinbart, dass ich ab Februar 07 wieder Vollzeit einsteigen kann (Ende der Elternzeit wäre eigentlich erst Juli 07 gewesen). Ist es zu empfehlen, eine Art schriftliche Vereinbarung aufzusetzen bzw. wie genau sollte man dies vertraglich lösen? Kann ich von meinem AG eine Art Kinderbetreuungskostenzuschuss zusätzlich zum Gehalt beanspruchen? Wenn ja, wieviel? ISt noch irgendetwas zu beachten in meiner Situation? Vielen Dank! MelP


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn der alte Vertrag wieder in Kraft tritt wäre nur eine kurze Bestätigung des Ag für die vorzeitige Beendigung des Vertrages gut. Einen Anspruch auf Kinderbetreuungskosten haben Sie nicht. Liebe Grüsse, NB


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